Die Gesetze werden vom Parlament gemacht. Die meisten Gesetze treten ohne Volksabstimmung in Kraft. Doch manchmal stimmt auch das Volk über ein neues oder verändertes Gesetz ab. Dann spricht man von einem Referendum.
Die meisten Gesetze unterliegen dem fakultativen Referendum. Das heisst: Die Stimmbevölkerung stimmt nur darüber ab, wenn jemand gegen das neue oder veränderte Gesetz ist und das Referendum ergreift.
Fakultative Referenden gibt es auf nationaler Ebene, in Kantonen und in Gemeinden.
Auf Bundesebene bedeutet das Folgendes: Wenn das Komitee nach der Publikation eines neuen Gesetzes innerhalb von 100 Tagen 50’000 gültige Unterschriften sammelt, kommt es zu einer Abstimmung über das Gesetz. Das Gesetz tritt nur in Kraft, wenn es von der Mehrheit der Abstimmenden angenommen wird.
Das Schweizerische Parlament entscheidet übrigens auch über Erlasse, die keine Gesetze sind (zum Beispiel Entscheide über völkerrechtliche Verträge der Schweiz mit anderen Ländern). Auch gegen einige dieser Erlasse kann man das fakultative Referendum ergreifen.
Die meisten Gesetze und anderen Erlasse, die das Schweizer Parlament beschliesst, treten ohne Volksabstimmung in Kraft. Doch zu manchen Entscheiden muss eine Volksabstimmung durchgeführt werden. Im Unterschied zum fakultativen Referendum müssen in solchen Fällen keine Unterschriften gesammelt werden, damit es zur Abstimmung kommt. Das Referendum ist dann obligatorisch.
Dies ist insbesondere so, wenn das Parlament die Verfassung ändern möchte. Für Verfassungsänderungen braucht es in der Abstimmung eine Mehrheit der Stimmbevölkerung und eine Mehrheit der Kantone.
Obligatorische Referenden gibt es auch in Kantonen und Gemeinden.
Wie ergreift man das Referendum?
Wer kann ein Referendum lancieren?
Sind Sie gegen ein neues oder verändertes Gesetz des Schweizer Parlaments, können Sie das fakultative Referendum ergreifen. Dies gilt auch für Personen, die im Ausland wohnen.
Sie können sich mit anderen Personen zu einem Referendumskomitee zusammenschliessen. Das erleichtert die Aufgabe, ist aber nicht zwingend nötig.
Übrigens: Es können mehrere – auch verschieden gesinnte – Gruppierungen das Referendum gegen ein und dasselbe neue Gesetz ergreifen. Die gesammelten Unterschriften werden zusammengezählt.
Wie fängt es an?
Am besten kontaktieren Sie als Erstes die Schweizerische Bundeskanzlei. Sie gibt Ihnen alle Informationen zum Vorgehen und hilft Ihnen, formale und rechtliche Fragen zu klären.
Bundeskanzlei
Sektion Politische Rechte
Bundeshaus West
3003 Bern
Tel. +41 58 462 48 02
spr@bk.admin.ch
Für Referenden auf kantonaler oder kommunaler Ebene wenden Sie sich an die zuständige Stelle bei Ihrem Kanton oder Ihrer Gemeinde.
Unterschriftenbogen vorbereiten
Bereiten Sie als nächstes die Unterschriftenbögen vor. Fangen Sie möglichst früh damit an - wenn möglich schon während das Parlament über das Gesetz berät. Dann können Sie sofort mit der Sammlung von Unterschriften beginnen, sobald das Gesetz im Bundesblatt veröffentlicht wird.
Auf den Unterschriftenbögen müssen der genaue Titel des bestrittenen Gesetzes, das Datum der Verabschiedung in der Bundesversammlung und einige andere Angaben stehen. Die Bundeskanzlei stellt Ihnen auf Anfrage eine Vorlage zur Verfügung – im Stil des Beispiels oben.
Wenn Sie möchten, können Sie den Unterschriftenbogen von der Bundeskanzlei überprüfen lassen.
Unterschriften sammeln
Mit der Unterschriftensammlung dürfen Sie erst beginnen, wenn das bestrittene Gesetz im Bundesblatt publiziert wurde. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie 100 Tage Zeit, um die nötigen 50’000 Unterschriften zu sammeln, bescheinigen zu lassen und bei der Bundeskanzlei einzureichen.
Unterschreiben dürfen alle Personen, die in der Schweiz das Stimmrecht haben.
Die unterschreibende Person muss ihren Namen und ihren Vornamen, Geburtsdatum und Adresse handschriftlich und leserlich in die Liste eintragen sowie unterschreiben. Es ist ebenfalls erforderlich, dass auf einem Bogen nur die Unterschriften von Personen aus ein und derselben Gemeinde stehen. Denn es sind die Gemeinden, die die Unterschriften zuerst kontrollieren.
In der Regel sind nicht alle Unterschriften gültig. Es empfiehlt sich deshalb, mehr als 50’000 Unterschriften zu sammeln.
Unterschriften bescheinigen lassen
Sie müssen alle gesammelten Unterschriften während der Sammelfrist von den Gemeinden bescheinigen lassen. Die Kontrolle durch die Gemeinden nimmt Zeit in Anspruch. Schicken Sie deshalb die Unterschriften den Gemeinden laufend zu.
Die Gemeinden prüfen, ob die unterzeichnenden Personen im Stimmregister eingetragen sind und ob jemand mehrmals unterschrieben hat.
Einreichen des Referendums
Spätestens nach 100 Tagen müssen Sie alle bescheinigten Unterschriften bei der Bundeskanzlei einreichen. Genaue Informationen dazu finden Sie im Merkblatt zur Einreichung von Referenden.
Die Bundeskanzlei überprüft abschliessend deren Gültigkeit. Sie kontrolliert vor allem, ob die Unterschriften den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Wenn mindestens 50’000 Unterschriften gültig sind, dann ist das Referendum zustande gekommen.
Volksabstimmung
Ist das fakultative Referendum zustande gekommen, stimmt die Bevölkerung über das bestrittene Gesetz ab. Wann die Abstimmung stattfindet, legt der Bundesrat fest. Er muss das Datum mindestens vier Monate im Voraus bekanntgeben.
Wenn Sie das Stimmrecht in der Schweiz haben, können Sie ein fakultatives Referendum unterschreiben.
Auch stimmberechtigte Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland leben, können ein fakultatives Referendum unterschreiben. Sie müssen dazu bei der für sie zuständigen Schweizer Vertretung registriert sein.
Die Bundeskanzlei führt eine Liste der Vorlagen mit laufender Referendumsfrist. Sie können derzeit gegen alle diese Vorlagen das Referendum ergreifen. Falls dies bereits geschah, können Sie das Referendum unterschreiben oder Unterschriften sammeln.
Den Unterschriftenbogen können Sie im Internet herunterladen (PDF) und ausdrucken. Sie finden ihn normalerweise auf der Webseite des entsprechenden Komitees. Schicken Sie das ausgefüllte Dokument per Post an die Adresse, die auf dem Unterschriftenbogen steht.
Sie finden auf der Webseite der Bundeskanzlei eine Übersicht über alle seit 1874 eingereichten fakultativen Referenden.
Das Referendum gibt es nicht nur auf Bundesebene. Die Stimmberechtigten eines Kantons oder einer Gemeinde können das fakultative Referendum ergreifen, wenn sie gegen einen Entscheid des lokalen Parlaments sind. Auch das obligatorische Referendum existiert.
Schauen Sie sich die Webseite Ihres Kantons oder Ihrer Gemeinde an, wenn Sie wissen wollen, wogegen Sie das Referendum ergreifen können und welche Voraussetzungen gelten. Die zuständige Behörde Ihres Kantons oder Ihrer Gemeinde steht Ihnen für Fragen zum Vorgehen zur Verfügung.
Weitere Informationen zu den Referenden in der Schweiz stehen auf der Webseite der Bundeskanzlei zur Verfügung.
Wie das Stimmrecht für Schweizerinnen und Schweizer geregelt ist, können Sie auf der Seite «Stimm- und Wahlrecht» nachlesen.
Auf der Seite «Stimm- und Wahlrecht» finden Sie Informationen dazu, wie das Stimmrecht für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer geregelt ist.
Alle Vorlagen mit laufender Referendumsfrist können Sie auf der Webseite der Bundeskanzlei einsehen.
Auf der Webseite der Bundeskanzlei sind alle fakultativen Referenden aufgelistet, die seit 1874 eingereicht wurden.
Für alle Fragen zu den Referenden in der Schweiz können Sie sich an die Sektion Politische Rechte wenden.
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