Dem Zonenplan können Sie entnehmen, welche Parzellen als Bauland für ein Haus genutzt werden können. Der Zonenplan der Gemeinden unterscheidet insbesondere Bau-, Landwirtschafts- und Schutzzonen. Um zu wissen, ob Sie ihr Grundstück nach ihren Wünschen überbauen können, ist zudem die Bauordnung zu konsultieren.
Das Grundbuch gibt unter anderem Auskunft darüber, wer der Eigentümer einer Grundstücks ist, ob noch andere Personen Rechte am Grundstück besitzen (Beispielsweise Mitnutzung von Wegen und Zufahren) und ob das Grundstück mit Pfandrechten belegt ist. Die Daten des Grundbuches sind einsehbar. Wer ein Interesse nachweisen kann, erhält beim zuständigen Grundbuchamt auch die detaillierten Informationen. Als zukünftiger Grundstückbesitzer sollten Sie über alle Einträge im Grundbuch informiert sein.
Grundbuchauszug bestellen
Im Grundbuch sind auch die Katasterpläne enthalten. Katasterpläne werden von der amtlichen Vermessung erstellt und enthalten unter anderem die Grundstücksgrenzen und die Lage- und Höhenfixpunkte. Die Daten sind öffentlich und teilweise auf dem Internet abrufbar. Auszüge können bestellt werden. Für Bauvorhaben brauchen Sie Auszüge mit Bestätigung des Vermessungsamtes.
Pläne erhalten Sie beim Vermessungsamt, die Kosten sind abhängig vom Plan.
Ein Grundstück muss erschlossen (Strom-, Wasser- und Gasleitungen) sein, damit ein Bauvorhaben zulässig ist. Die Erschliessung ist Aufgabe der Gemeinden. Informieren Sie sich bei der Gemeinde über den Stand der Erschliessung und über künftige Erschliessungskosten.