Elektronische Eingabe - Zivil- und Strafverfahren

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    Elektronische Eingabe - Zivil- und Strafverfahren

    Elektronische Eingabe bei Zivil- und Strafverfahren

    Sie haben die Möglichkeit, Eingaben bei Gerichten oder Behörden auch in elektronischer Form einzureichen. 

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    • Bundesverwaltungsgericht

    • Bundespatentgericht

    Zuständiges Gericht finden

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    Für die elektronische Übermittlung im Rahmen von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren stehen folgende Eingabemöglichkeiten für Einzeleingaben zur Verfügung.

    Betreibungsämter

    Digital qualifiziert unterschriebene Gesuche können via EasyGov elektronisch an das zuständige Betreibungsamt eingereicht werden.

    EasyGov: Betreibungen

    Konkursämter

    Digital qualifiziert unterschriebene Gesuche können via anerkannte Zustellplattform elektronisch an das zuständige Konkursamt eingereicht werden.

    Zuständiges Konkursamt finden

    eSchKG regelt den Austausch von elektronischen Betreibungsdaten zwischen Gläubigern und Betreibungsämtern. Gläubigerinnen und Gläubiger können auf elektronischem Wege dem zuständigen Betreibungsamt neben Betreibungsbegehren und Betreibungsauskunftsbegehren auch jede andere Eingabe einreichen.

    eSchKG - Elektronischer Datenstandard für das Betreibungswesen

    Elektronischer Rechtsverkehr mit Behörden - Informationen der Bundeskanzlei
    Elektronische Übermittlung - Informationen des Bundesamtes für Justiz
    Das Betreibungsverfahren - Informationen der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz
    Das Konkursverfahren - Informationen der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz
    SR 172.021.2 - Verordnung vom 18. Juni 2010 über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens (VeÜ-VwV) (admin.ch)
    SR 272.1 - Verordnung vom 18. Juni 2010 über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren (VeÜ-ZSSV) (admin.ch)

    Eine Dienstleistung des Bundes, der Kantone und Gemeinden

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