Das Wahl-und Abstimmungsmaterial bekommen Sie frühestens vier und spätestens drei Wochen vor der Abstimmung respektive der Wahl zugeschickt.
Wenn Sie weniger als drei Wochen von zu Hause abwesend sind, können Sie also ohne Probleme abstimmen oder wählen. Entweder noch vor Ihrer Abwesenheit oder wenn Sie kurz vor der Abstimmung oder Wahl wieder zu Hause sind.
Sind Sie am Abstimmungs- oder Wahlwochenende zu Hause, können Sie natürlich auch direkt an der Urne im Abstimmungslokal Ihrer Gemeinde abstimmen oder wählen.
In der Schweiz
Wenn Sie länger nicht zu Hause sind, sich aber in der Schweiz aufhalten:
Können Sie beantragen, dass Ihnen das Abstimmungsmaterial (oder die Abstimmungserläuterungen und der Abstimmungstext) im voraus zugestellt wird. Dies unter der Bedingung, dass Ihr Kanton/Ihre Gemeinde diese Möglichkeit vorsieht.
Es ist nicht möglich, den Stimmzettel im voraus zu erhalten.
Wenn Sie für längere Zeit abwesend sind, können Sie sich Ihre Post auch an eine andere Adresse als Ihre Wohnadresse in der Schweiz schicken lassen. Die Post bietet diesen Service gegen eine Gebühr an.
- Keine Ergebnisse
Im Ausland
Wenn Sie für mehrere Wochen ins Ausland reisen:
Können Sie den Abstimmungstext und die Erläuterungen zur Abstimmung im voraus anfordern. Sie erhalten sie, sobald sie verfügbar sind.
Den Stimmzettel können Sie zwar auch im voraus erhalten, jedoch nicht früher als 5 Wochen vor der Abstimmung. Wenn Sie früher ins Ausland abreisen und nicht vor der Abstimmung oder der Wahl zurück sind, können Sie das Stimmmaterial nicht erhalten und auch nicht abstimmen oder wählen.
Wenn Sie als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer korrekt im Auslandschweizerregister eingetragen sind, erhalten Sie das Stimmmaterial von Ihrer Stimmgemeinde (oder Ihrem Kanton) frühestens eine Woche vor dem offiziellen Versand in der Schweiz, also frühestens 5 Wochen vor der Abstimmung oder Wahl. Sie können Ihre Stimme per Post abgeben.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich im Ausland aufhalten, kann es einige Zeit dauern, bis die Post bei Ihnen eintrifft. Dasselbe gilt, wenn Sie Ihr Stimmmaterial an die zuständige Gemeinde zurücksenden. Allenfalls ist es daher unmöglich, von Ihrem Aufenthaltsort aus rechtzeitig abzustimmen oder zu wählen.