Als Schweizerin oder Schweizer dürfen Sie ab 18 Jahren abstimmen und wählen. In der Schweiz gilt man mit 18 Jahren als volljährig.
Wenn Sie im Kanton Glarus wohnen, dürfen Sie ab 16 Jahren abstimmen. Dies gilt aber nur für Abstimmungen auf kantonaler und kommunaler Ebene.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zum Stimm- und Wahlrecht.
Wenn Sie in der Schweiz wohnen, müssen Sie sich nicht registrieren, um an den eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen. Wenn Sie die Stimmrechtsvoraussetzungen erfüllen, werden Sie automatisch im Stimmregister Ihrer Wohngemeinde eingetragen.
Wenn Sie bis drei Wochen vor dem Abstimmungstag Ihre Unterlagen für eine eidgenössische Abstimmung nicht erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde, um dem Problem auf den Grund zu gehen.
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Wenn Sie im Ausland wohnen, müssen Sie sich bei der zuständigen Schweizer Vertretung anmelden und sich im Stimmregister der letzten Wohngemeinde eintragen lassen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite zum Stimm- und Wahlrecht.
Auf ch.ch finden Sie die Hauptinformationen zum Stimm- und Wahlrecht.
Online finden Sie die Kontaktdaten der Schweizer Vertretungen im Ausland.
Auf ch.ch finden Sie einen Bereich zu den eidgenössischen Wahlen.
In den Kantonen Jura und Neuenburg haben Ausländerinnen und Ausländer auf kantonaler Ebene ein Stimmrecht.