Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können bei einer Volksabstimmung oder einer Wahl über das Internet online abstimmen. Das geschieht an einem Computer, Tablet oder einem Smartphone. Sie müssen also nicht mehr zum Wahllokal oder wie beim Abstimmen per Post zu einem Briefkasten gehen.
In der Schweiz im Versuchsbetrieb
Derzeit werden in einzelnen Kantonen Versuche mit E-Voting durchgeführt. Die dabei per E-Voting abgegebenen Stimmen zählen.
Die Versuche sind begrenzt. Es dürfen in einem Kanton maximal 30 Prozent der Stimmberechtigten zu E-Voting zugelassen werden und schweizweit maximal 10 Prozent. Derzeit werden diese Quoten längst nicht ausgeschöpft.
Ziele von E-Voting
Bund und Kantone fördern die E-Voting-Versuche, um die Kultur und die Tradition der politischen Rechte der Schweiz zu digitalisieren. Sie sehen darin Vorteile für die Demokratie. Es können keine ungültigen Stimmen abgegeben werden, die Auszählung wird vereinfacht.
Profitieren sollen auch Stimmberechtigte mit Behinderung, beispielsweise Sehbehinderte. Sie können übers Internet einfacher selbständig abstimmen. Und Auslandschweizerinnen und -schweizer sind bei der elektronischen Stimmabgabe weniger abhängig von den ihnen zur Verfügung stehenden Postdiensten.
Jeder Kanton entscheidet selber, ob er Versuche mit E-Voting durchführen möchte. Der Kanton entscheidet auch, welche Stimmberechtigte er für die Versuche zulässt.
Derzeit laufen Versuche in den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen, Thurgau und Graubünden. Erkundigen Sie sich auf den Seiten dieser Kantone, wenn Sie wissen wollen, wer genau und wie man E-Voting nutzen kann.
In früheren Phasen haben seit 2004 insgesamt fünfzehn Kantone Versuche mit E-Voting durchgeführt (ZH, BE, LU, GL, FR, SO, BS, SH, SG, GR, AG, TG, NE, GE, VD).
Wenn Sie für die Versuche mit E-Voting zugelassen sind, erhalten Sie einen Stimmrechtsausweis mit persönlichen Prüfcodes. Diese Prüfcodes brauchen Sie, um eine Stimme elektronisch abzugeben und um zu prüfen, ob Ihre Stimme richtig übermittelt wurde.
Auf dem Stimmrechtsausweis steht, wie Sie über das Internet auf das E-Voting-Portal Ihres Kantons gelangen und Sie finden Anweisungen, um Ihre Stimme abzugeben und zu überprüfen. Sie werden auch darüber informiert, bis wann Sie elektronisch abstimmen können.
Ihre Stimme wird verschlüsselt übermittelt. Die Behörden können nicht herausfinden, wie Sie abgestimmt haben.
Auf der E-Voting-Plattform der Kantone wird E-Voting Schritt für Schritt erklärt.
Achtung: Wenn Sie elektronisch abgestimmt haben, wird Ihr Stimmrechtsausweis registriert und für das Abstimmen per Post oder an der Urne gesperrt. Mit einem bereits für E-Voting benutzten Stimmrechtsausweis können im Abstimmungslokal keine Stimmen mehr abgegeben werden. Und Stimmen, die mit einem benutzten Stimmrechtsausweis brieflich eingehen, werden nicht gezählt.
Wie sicher E-Voting ist, hängt davon ab, was für ein System dabei zum Einsatz kommt. Und wie es eingesetzt wird. Das Gesetz schreibt vor, dass beides, das System und sein Betrieb, nach strengen Kriterien beurteilt werden.
Derzeit steht in der Schweiz das E-Voting-System der Schweizerischen Post zur Verfügung. Die Post selber hat es entwickelt und prüfen lassen: Dabei wird ein System allen Interessierten, zum Beispiel Hackern, zur Verfügung gestellt. Wer einen Fehler oder eine Sicherheitslücke entdeckt, wird belohnt.
Das System und sein Betrieb wurden auch von unabhängiger Stelle überprüft. Diese sehr umfangreichen Überprüfungen wurden von Fachleuten aus aller Welt im Auftrag des Bundes durchgeführt. Die Prüfergebnisse wurden veröffentlicht. Auf der Internetseite der Bundeskanzlei finden Sie weitere Informationen zur Sicherheit beim E-Voting.
Wie funktioniert E-Voting? Wo ist es möglich? Die E-Voting-Informationsplattform der Kantone
Rechtliche Grundlagen, Sicherheitsfragen, Geschichte der Versuche mit E-Voting: Informationen der Bundeskanzlei
Quellcode, Testumgebung: Informationen der Schweizerischen Post zu ihrem E-Voting-System