Sind Sie gegen ein neues oder verändertes Gesetz des Schweizer Parlaments, können Sie das fakultative Referendum ergreifen. Dies gilt auch für Personen, die im Ausland wohnen.
Sie können sich mit anderen Personen zu einem Referendumskomitee zusammenschliessen. Das erleichtert die Aufgabe, ist aber nicht zwingend nötig.
Übrigens: Es können mehrere – auch verschieden gesinnte – Gruppierungen das Referendum gegen ein und dasselbe neue Gesetz ergreifen. Die gesammelten Unterschriften werden zusammengezählt.
Am besten kontaktieren Sie als Erstes die Schweizerische Bundeskanzlei. Sie gibt Ihnen alle Informationen zum Vorgehen und hilft Ihnen, formale und rechtliche Fragen zu klären.
Bundeskanzlei
Sektion Politische Rechte
Bundeshaus West
3003 Bern
Tel. +41 58 462 48 02
spr@bk.admin.ch
Für Referenden auf kantonaler oder kommunaler Ebene wenden Sie sich an die zuständige Stelle bei Ihrem Kanton oder Ihrer Gemeinde.
Bereiten Sie als nächstes die Unterschriftenbögen vor. Fangen Sie möglichst früh damit an - wenn möglich schon während das Parlament über das Gesetz berät. Dann können Sie sofort mit der Sammlung von Unterschriften beginnen, sobald das Gesetz im Bundesblatt veröffentlicht wird.
Auf den Unterschriftenbögen müssen der genaue Titel des bestrittenen Gesetzes, das Datum der Verabschiedung in der Bundesversammlung und einige andere Angaben stehen. Die Bundeskanzlei stellt Ihnen auf Anfrage eine Vorlage zur Verfügung – im Stil des Beispiels oben.
Wenn Sie möchten, können Sie den Unterschriftenbogen von der Bundeskanzlei überprüfen lassen.
Mit der Unterschriftensammlung dürfen Sie erst beginnen, wenn das bestrittene Gesetz im Bundesblatt publiziert wurde. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie 100 Tage Zeit, um die nötigen 50’000 Unterschriften zu sammeln, bescheinigen zu lassen und bei der Bundeskanzlei einzureichen.
Unterschreiben dürfen alle Personen, die in der Schweiz das Stimmrecht haben.
Die unterschreibende Person muss ihren Namen und ihren Vornamen, Geburtsdatum und Adresse handschriftlich und leserlich in die Liste eintragen sowie unterschreiben. Es ist ebenfalls erforderlich, dass auf einem Bogen nur die Unterschriften von Personen aus ein und derselben Gemeinde stehen. Denn es sind die Gemeinden, die die Unterschriften zuerst kontrollieren.
In der Regel sind nicht alle Unterschriften gültig. Es empfiehlt sich deshalb, mehr als 50’000 Unterschriften zu sammeln.
Sie müssen alle gesammelten Unterschriften während der Sammelfrist von den Gemeinden bescheinigen lassen. Die Kontrolle durch die Gemeinden nimmt Zeit in Anspruch. Schicken Sie deshalb die Unterschriften den Gemeinden laufend zu.
Die Gemeinden prüfen, ob die unterzeichnenden Personen im Stimmregister eingetragen sind und ob jemand mehrmals unterschrieben hat.
Spätestens nach 100 Tagen müssen Sie alle bescheinigten Unterschriften bei der Bundeskanzlei einreichen. Genaue Informationen dazu finden Sie im Merkblatt zur Einreichung von Referenden.
Die Bundeskanzlei überprüft abschliessend deren Gültigkeit. Sie kontrolliert vor allem, ob die Unterschriften den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Wenn mindestens 50’000 Unterschriften gültig sind, dann ist das Referendum zustande gekommen.