Wie werden sie gewählt?
Wie beim Bund werden auch die Mitglieder der Kantonsparlamente direkt vom Volk gewählt. Die kantonalen Parlamente sind unterschiedlich gross. Dabei gilt die Faustregel: Je mehr Einwohnende ein Kanton hat, desto grösser sein Parlament. Die Parlamente haben zwischen 50 Mitgliedern im Kanton Appenzell Innerhoden und 180 im Kanton Zürich.
In den Kantonen gibt es nur eine Parlamentskammer. Dies im Gegensatz zum Bundesparlament, das aus zwei Kammern besteht – dem National- und dem Ständerat.
In der Regel gilt für die Wahlen das Proporzsystem: Das heisst, jede Partei erhält die Anzahl Sitze, die ihrem Stimmenanteil entspricht. Wenn eine Partei zum Beispiel 20 Prozent der Stimmen erhält, stehen ihr auch etwa 20 Prozent aller Sitze zu.
Wann werden sie gewählt?
In der Regel finden die Wahlen alle vier Jahre statt. Ausnahmen sind die Kantone Freiburg, Waadt, Genf und Jura, wo alle fünf Jahre gewählt wird.
Wie werden sie gewählt?
Im Gegensatz zum Bundesrat, der Schweizerischen Regierung, werden die Regierungen der 26 Kantone direkt vom Volk gewählt. Die Zahl der Regierungsmitglieder liegt zwischen fünf und sieben, je nach Kanton.
In der Regel handelt es sich um Majorzwahlen: Die Kandidatinnen und Kandidaten mit den meisten Stimmen sind gewählt. Eine Ausnahme bildet der Kanton Tessin. Dort wird nach dem Proporzsystem gewählt (Was das heisst, steht oben im Abschnitt über die Wahl der Kantonsparlamente). Im Kanton Bern bekommt der Berner Jura und damit die französischsprachige Minderheit des Kantons einen der sieben Sitze.
Wann werden sie gewählt?
In der Regel finden diese Wahlen alle vier Jahre statt. Eine Ausnahme bilden die Kantone Freiburg, Waadt, Genf und Jura, wo alle fünf Jahre gewählt wird sowie der Kanton Appenzell Innerhoden, der jedes Jahr wählt.
Voraussetzungen und Informationen, Kanton für Kanton
Als Mitglied des Kantonsparlaments oder der Kantonsregierung kandidieren und/oder diese wählen kann:
Wer mindestens 18 Jahre alt ist (im Kanton Glarus sind bereits 16-Jährige stimmberechtigt, gewählt werden kann aber nur, wer mindestens 18 Jahre alt ist),
Schweizerin oder Schweizer ist und
nicht wegen dauerhafter Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht.
Die Kantone regeln die Einzelheiten einer Kandidatur in ihrer Verfassung und ihren Gesetzen.
Kontakte und Informationen zur Teilnahme an den kantonalen Parlaments- und Regierungswahlen, nach Kanton:
Können Ausländerinnen und Ausländer an der Wahl teilnehmen?
Die Kantone Jura und Neuenburg erteilen Ausländerinnen und Ausländern unter bestimmten Voraussetzungen ein Stimm- und Wahlrecht – nicht aber das Recht, sich zur Wahl zu stellen. Bisher können sich Ausländerinnen und Ausländer in keinem Kanton in die Regierung oder ins Parlament wählen lassen.