Wie viele Wochen?
Unabhängig von Ihrem Arbeitspensum haben Sie Anrecht auf mindestens vier Wochen Ferien im Jahr.
Bis zum Alter von 20 Jahren haben Sie mindestens fünf Wochen Ferien.
Je nach Arbeitgeber (oder Gesamtarbeitsvertrag) werden Ihnen möglicherweise auch mehr Ferien gewährt.
Wie lege ich meine Ferien fest?
Bei der Frage, wann Sie Ihre Ferien beziehen, ist das Einverständnis Ihres Arbeitgebers erforderlich. Sind Ihre Ferien nicht mit der Organisation des Betriebs oder mit dessen Bedürfnissen und Interessen vereinbar, so kann Ihre Vorgesetzte oder Ihr Vorgesetzter von Ihnen verlangen, dass Sie Ihre Ferien verschieben.
Ferien und Krankheit
Ferien dienen der Erholung. Ist es Ihnen wegen Krankheit oder einem schweren Unfall nicht möglich, sich in Ihren Ferien zu erholen, haben Sie das Recht, die Ferien zu verschieben; sie müssen dazu ein Arztzeugnis vorweisen.
Ferien und Kündigung
Grundsätzlich können Sie Ferien, die Sie noch zugute haben, auch während der Kündigungsfrist beziehen. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen den Bezug der restlichen Ferientage jedoch verweigern, wenn eine betriebliche Ausnahmesituation vorliegt.
In gewissen Fällen können Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Ihnen die restlichen Ferientage ausbezahlt werden.
Der 1. August (Bundesfeiertag) ist der einzige eidgenössische Feiertag.
Die Kantone dürfen für ihr Kantonsgebiet höchstens acht weitere Feiertage den Sonntagen gleichstellen. Die kantonalen Feiertage variieren demnach von Kanton zu Kanton.
Fällt ein Feiertag auf einen arbeitsfreien Tag (z. B. Samstag oder Sonntag), besteht kein Anspruch darauf, ihn während der Woche zu kompensieren. Fällt ein Feiertag in Ihre Ferien, zählt er nicht als Ferientag.
In gewissen Fällen können Sie der Arbeit fernbleiben, ohne die Stunden oder Tage, an denen Sie abwesend waren, später nachholen zu müssen. Das gilt zum Beispiel in folgenden Fällen:
Erfüllung gesetzlicher Pflichten
Ausübung eines öffentlichen Amts (Mitglied eines Gemeindeparlaments oder einer Gemeindeexekutive usw.)
Hochzeit
Tod einer oder eines nahen Verwandten
Umzug
Wie viele freie Stunden und Tage Ihnen in diesen Fällen zur Verfügung stehen, ist im Gesetz nicht klar geregelt. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, welche Regeln in Ihrem Betrieb gelten oder schauen Sie auf der Seite Freizeit und Feiertage des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) nach.
Bitte beachten Sie: Kommen Sie aufgrund äusserer Umstände wie Stau, gesperrte Strassen oder Ausfall eines Flugs oder einer Zugverbindung zu spät zur Arbeit oder bleiben ihr ganz fern, so ist Ihr Arbeitgeber nicht verpflichtet, Ihnen diese Stunden zu schenken, und Sie müssen die fehlende Arbeitszeit nachholen.
Auf der Website des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu Feiertagen und Ferien.
Die Feiertage in den einzelnen Kantonen sind abrufbar im Dokument «Übersicht der gesetzlichen Feiertage in den Kantonen» auf der Seite des Bundesamtes für Justiz.
Informationen zu Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und Mutterschaft finden Sie auf den Seiten «Arbeitsunfähigkeit», «Schwangerschaft, Mutterschaft und Arbeit», «Vaterschaftsurlaub» und «Mutterschaftsurlaub».
Informationen zu Arbeitsabwesenheiten wegen Krankheit des eigenen Kindes finden Sie auf der Seite «Familienergänzende Unterstützung».
Weitergehende Informationen zu Ferien während der Kündigungsfrist sind auf der Seite «Kündigung» zu finden.