Was sind Überstunden?
In Ihrem Arbeitsvertrag ist festgelegt, wie viele Stunden pro Woche Sie arbeiten müssen.
Wenn Sie mehr als die vertraglich festgelegte Anzahl Stunden arbeiten, die wöchentliche Höchstarbeitszeit jedoch nicht überschreiten, gelten diese zusätzlich geleisteten Stunden als Überstunden. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt:
45 Stunden für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in industriellen Betrieben sowie für Büropersonal, technische Angestellte und Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels;
50 Stunden für alle übrigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Welche Voraussetzungen gelten für das Leisten von Überstunden?
Verlangt Ihr Arbeitgeber, dass Sie Überstunden leisten, oder leisten Sie von sich aus Überstunden, so müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Überstunden sind notwendig.
Die Überstunden sind physisch und psychisch nicht übermässig anstrengend.
Die Arbeitszeiten und täglichen Ruhezeiten werden eingehalten.
Wie werden Überstunden entschädigt?
Überstunden müssen mit einem Lohnzuschlag von 25 Prozent entschädigt werden.
Überstunden können anstatt mit einem Lohnzuschlag aber auch durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer ausgeglichen werden. Dies setzt jedoch Ihre Zustimmung und eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber voraus.
Kadermitarbeiterinnen und -mitarbeiter haben in der Regel keinen Anspruch auf Lohnzuschlag. Dies muss jedoch in jedem Fall im Arbeitsvertrag geregelt werden. Es kann auch schriftlich vereinbart werden, dass die Überstunden ohne Zuschlag entschädigt werden oder mit einem Zuschlag von weniger als 25 Prozent.
Was ist Überzeit?
Das Gesetz sieht eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vor:
45 Stunden für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in industriellen Betrieben sowie für Büropersonal, technische Angestellte und Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels;
50 Stunden für alle übrigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Wenn Sie mehr als die gesetzlich festgelegte wöchentliche Höchstarbeitszeit arbeiten, leisten Sie Überzeit.
Welche Voraussetzungen gelten für das Leisten von Überzeit?
Mehr als die wöchentliche Höchstarbeitszeit darf geleistet werden:
wegen Dringlichkeit der Arbeit oder ausserordentlichem Arbeitsandrang;
für Inventaraufnahmen, Rechnungsabschlüsse und Liquidationsarbeiten;
zur Vermeidung oder Beseitigung von Betriebsstörungen.
Sie darf nicht mehr als zwei Stunden pro Tag betragen.
Sie darf im Jahr nicht mehr als 170 Stunden (bei einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 45 Stunden) beziehungsweise 140 Stunden (bei einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 50 Stunden) betragen.
Wie wird Überzeit entschädigt?
Für Überzeitarbeit wird ein Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent ausgerichtet. Es kann vereinbart werden, dass die Überzeit durch Freizeit anstatt mit einem Lohnzuschlag ausgeglichen wird; die Kompensation erfolgt in diesem Fall durch Freizeit von gleicher Dauer innerhalb von 14 Wochen oder innerhalb einer Zeitspanne, die Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren (die aber 12 Monate nicht überschreiten darf).
Für Büroangestellte und einige weitere Kategorien von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist für die ersten 60 Stunden Überzeitarbeit kein Zuschlag geschuldet.
Wenn Sie jünger als 18 Jahre alt sind, dürfen Sie nicht mehr Stunden arbeiten als die anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betriebs. Die tägliche Arbeitszeit darf in keinem Fall mehr als neun Stunden betragen und sie muss, Pausen eingeschlossen, innerhalb von zwölf Stunden liegen.
Die in der Berufsschule verbrachten Tage gelten als Arbeitszeit.
Auf der Website des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Überstunden und zur Überzeit.