Im Arbeitszeugnis muss Ihre Vorgesetzte oder Ihr Vorgesetzter namentlich die folgenden Punkte aufführen:
Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses
Funktion und ausgeübte Tätigkeiten
Stellenprozente
Beurteilung der Qualität Ihrer Arbeit
Beurteilung Ihres Verhaltens
Grund für die Ausstellung des Arbeitszeugnisses (Kündigung, Wechsel der oder des Vorgesetzten, neue Funktion usw.)
Ihr Arbeitgeber muss Ihnen das Arbeitszeugnis schriftlich ausstellen.
Er muss das Arbeitsverhältnis vollständig und wahrheitsgetreu beschreiben und eine wohlwollende Beurteilung vornehmen. Wenn Sie im Arbeitszeugnis Ungenauigkeiten, Fehler oder Unwahrheiten feststellen, können Sie von Ihrer oder Ihrem Vorgesetzten verlangen, dass sie oder er den Text ändert.
Das Arbeitszeugnis darf keine unklaren Formulierungen oder Codes enthalten, die auf unterschiedliche Weise interpretiert werden könnten.
Es sollten auch nicht einzelne negative Vorfälle aufgeführt sein (zum Beispiel ein einmaliges Zuspätkommen) oder Vorfälle, die keinen direkten Einfluss auf das Arbeitsverhältnis haben.
Zur Vertiefung des Themas stellt Ihnen das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) eine FAQ-Liste zur Verfügung.