Bezug der AHV-Rente (1. Säule)
Um die AHV-Rente zu erhalten, müssen Sie Ihren Anspruch schriftlich bei der Ausgleichskasse anmelden, bei der Sie in den letzten Jahren die AHV-Beiträge bezahlt haben. Wenn Sie angestellt sind und nicht wissen, welches Ihre Ausgleichskasse ist, wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber.
Sie müssen Ihre Anmeldung mindestens drei Monate, bevor Sie das ordentliche Rentenalter erreichen, abschicken, damit die Ausgleichskasse alle Informationen zusammenzutragen kann, die sie für die Berechnung Ihrer Rente benötigt.
Bezug der BVG-Rente (2. Säule)
Kontaktieren Sie Ihre Pensionskasse einige Monate, bevor Sie das ordentliche Rentenalter erreichen, damit diese Sie über die genaue Höhe der Rente Ihrer 2. Säule und die Schritte informieren kann, die Sie unternehmen müssen, um die Rente zu beziehen.
Bezug der Leistungen aus der 3. Säule
Kontaktieren Sie die Einrichtung Ihrer privaten Vorsorge einige Monate, bevor Sie das ordentliche Rentenalter erreichen, damit diese Sie im Detail über die Modalitäten für den Bezug der Leistungen aus Ihrer 3. Säule und über die Höhe des angesparten Kapitals informieren kann.
Vorzeitiger Bezug der AHV-Rente (1. Säule)
Die Reform AHV 21 ist seit dem 1.1.2024 in Kraft. Sie ermöglicht es Ihnen, die ganze AHV-Rente bereits zwei Jahre vor dem Alter von 65 Jahren zu beziehen.
Wenn Sie eine Frau sind und zwischen 1961 und 1969 geboren wurden, gelten besondere Übergangsbestimmungen.
Sie können sich auch dafür entscheiden, nur einen Teil der Rente (zwischen 20 % und 80 %) vorzeitig zu beziehen. Ihre Rente wird für jeden Monat des Vorbezugs anteilig gekürzt.
Wenden Sie sich an Ihre Ausgleichskasse, um alle für Sie geltenden Einzelheiten und Möglichkeiten des vorzeitigen Rentenbezugs zu erfahren.
Achtung: Sie müssen den vorzeitigen Rentenbezug spätestens am Ende des Monats beantragen, der dem Monat vorausgeht, ab dem Sie die Rente beziehen möchten.
Vorzeitiger Bezug der BVG-Rente (2. Säule)
Grundsätzlich können Sie das Kapital der 2. Säule nicht vorzeitig beziehen. Gewisse Vorsorgeeinrichtungen erlauben die Frühpensionierung jedoch ab 58 Jahren.
Wenden Sie sich mindestens ein Jahr vor Ihrem 58. Geburtstag an Ihre Pensionskasse, um abzuklären, ob eine vorzeitige Pensionierung möglich ist und zu welchen Bedingungen.
Vorzeitiger Bezug der Leistungen aus der 3. Säule
Grundsätzlich können Sie das Kapital ihrer 3. Säule frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter.
Die Einrichtung Ihrer privaten Vorsorge kann Sie im Detail über die Modalitäten für den Bezug Ihrer 3. Säule und über die Höhe des angesparten Kapitals informieren. Nehmen Sie einige Monate vor der Frühpensionierung Kontakt auf, um den Bezug Ihres Guthabens in die Wege zu leiten.
Bezug der AHV-Rente (1. Säule)
Wenn Sie das Rentenalter erreicht haben, können Sie weiterarbeiten und so den Zeitpunkt der Auszahlung Ihrer Rente hinausschieben. Sie können auch aufhören zu arbeiten, aber den Zeitpunkt der Auszahlung Ihrer AHV-Rente hinausschieben.
Es ist möglich, die Auszahlung der Rente um mindestens ein Jahr, aber um nicht mehr als fünf Jahre aufzuschieben.
Sie können zwischen einem vollständigen Aufschub oder einem teilweisen Aufschub (zwischen 20 % und 80 %) Ihrer Rente wählen. Sie können z. B. weiterarbeiten, indem Sie Ihr Arbeitspensum reduzieren und den Einkommensausfall mit einem Teil Ihrer AHV-Rente kompensieren.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse nach dem Verfahren und den Bestimmungen, die in Ihrem Fall gelten.
Bezug der BVG-Rente (2. Säule), wenn Sie über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeiten
Die Rente der 2. Säule wird gewöhnlich ab dem ordentlichen Rentenalter ausbezahlt. Das Reglement Ihrer Vorsorgeeinrichtung kann jedoch auch die Möglichkeit vorsehen, die Auszahlung bis zum 70. Geburtstag aufzuschieben.
Um herauszufinden, ob der Aufschub Ihrer Rente für Sie eine sinnvolle Option ist und zu welchen Bedingungen ein solcher möglich wäre, wenden Sie sich rechtzeitig an Ihre Vorsorgeeinrichtung.
Bezug der Leistungen aus der 3. Säule, wenn Sie über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeiten
Ihre 3. Säule können Sie grundsätzlich spätestens am Ende des Monats, ab dem Sie die AHV-Rente erhalten.
Wenn Sie jedoch über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeiten und dies nachweisen können, können Sie den Bezug der 3. Säule bis maximal fünf Jahre nach dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters aufschieben.
Die Einrichtung Ihrer privaten Vorsorge kann Sie im Detail über die Modalitäten für den Bezug Ihrer 3. Säule und über die Höhe des angesparten Kapitals informieren.
Denken Sie daran, eine Unfallversicherung abzuschliessen, sobald Sie keinen Arbeitgeber mehr haben. Denn bis anhin waren Sie bei Ihrem Arbeitgeber entsprechend versichert.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen stellt verschiedene Broschüren zur Verfügung, in denen das Thema der Altersvorsorge vertieft behandelt wird. Sie können gratis bestellt oder als Pdf heruntergeladen werden.
Ausführliche Informationen zur Reform der AHV (AHV 21) finden Sie in der Broschüre «Stabilisierung der AHV (AHV 21). Was ändert?»
Informationen zur flexiblen Altersrente und zum Einkommen im Pensionsalter finden Sie auf den Seiten Flexibler Rentenbezug – Sozialversicherungen und Einkommen nach der Pensionierung.
Wenn Sie pensioniert werden, sollten Sie daran denken, eine Unfallversicherung abzuschliessen, denn bis anhin waren Sie bei Ihrem Arbeitgeber entsprechend versichert.