Sind Sie das Ziel von Mobbing (Beleidigungen, dauernde Kritik, Drohungen, sinnlose Aufgaben, Ausgrenzung usw.) durch eine Arbeitskollegin oder einen Arbeitskollegen, eine Gruppe von Kolleginnen und Kollegen oder Ihre Vorgesetzte oder Ihren Vorgesetzten?
Oder werden Sie von einer oder mehreren dieser Personen sexuell belästigt?
Dann sollten Sie als Erstes Beweise sammeln (Augenzeugenberichte, E-Mails oder Chat-Nachrichten, tägliche Notizen usw.). Wenn Sie sich dazu entschliessen, die Täterinnen und Täter anzuzeigen, werden Ihnen diese Beweise von Nutzen sein.
Es ist wichtig, rasch zu handeln, damit die Situation nicht ausartet. Wenden Sie sich an die dafür zuständige Person oder Stelle in Ihrem Unternehmen (zum Beispiel die Personalkommission, eine Vertrauensperson, den Personaldienst usw.).
Kommt es zu keiner befriedigenden Lösung, müssen Sie den Arbeitgeber schriftlich über die Situation informieren und verlangen, dass er Ihnen hilft. Er ist dazu verpflichtet.
Wenn auf Ihre Bitte um Hilfe nichts passiert, können Sie sich ans Arbeitsinspektorat Ihres Kantons.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.
Am Arbeitsplatz können Sie Opfer verschiedener Arten von Diskriminierung werden: sexuelle Diskriminierung, rassistische Diskriminierung, Diskriminierung aufgrund einer Behinderung usw.
Wenn Sie am Arbeitsplatz diskriminiert werden, können Sie von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er eingreift.
Ausserdem können Sie auf die kompetente Unterstützung von Institutionen zählen, die auf solche Fälle spezialisiert sind:
Bei sexueller Diskriminierung können Sie eine Schlichtungsstelle nach Gleichstellungsgesetz einschalten. In einigen Kantonen sind Sie sogar verpflichtet, diese Schlichtungsstelle zu kontaktieren, bevor Sie rechtliche Schritte unternehmen.
Bei rassistischer Diskriminierung können Sie den Rechtsschutz, den es speziell für solche Fälle gibt, in Anspruch nehmen.
Bei Diskriminierung aufgrund einer Behinderung steht Ihnen eine Rechtsberatung zur Verfügung.
Wenn Sie ein gravierendes Problem mit Ihrer oder Ihrem Vorgesetzten haben (zum Beispiel wegen der Lohnzahlung, wegen Ihres Verhaltens am Arbeitsplatz oder weil Ihnen gekündigt wurde und Sie diese Kündigung anfechten), dann teilen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihren Widerspruch schriftlich mit.
Wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, können Sie diese kontaktieren; sie unterstützt Sie im gesamten Verfahren.
Wenn mehrere Angestellte von der gleichen Art Problem betroffen sind, liegt ein kollektiver Arbeitskonflikt vor.
Kontaktieren Sie bei solchen Konflikten die kantonale Schlichtungsbehörde.
Geht der Konflikt über die Kantonsgrenzen hinaus, so wird die Eidgenössische Einigungsstelle beigezogen.
Wenn Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen Mitglied einer Gewerkschaft sind, können Sie diese kontaktieren; sie unterstützt Sie im gesamten Verfahren.
Für allgemeine Informationen und nützliche Kontakte betreffend Arbeitskonflikte stellt das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) eine Übersichtsseite sowie detaillierte Seiten zum Arbeitsgesetz und den dazugehörigen Verordnungen zur Verfügung.
Auf unserem Portal finden Sie verschiedene Seiten zur Arbeitswelt und zu den Rechten und Pflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere zu folgenden Themen: Abwesenheiten wegen Krankheit oder Unfall, Arbeitsverträge, Ferien, Pausen, Arbeitszeiten, Schwangerschaft, Mutterschaft und Arbeit, Sonntags- und Nachtarbeit, Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit.
Wenn Sie mit einem Problem oder Konflikt am Arbeitsplatz konfrontiert sind und externe Hilfe oder eine externe Beratung benötigen, können Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt oder an eine Gewerkschaft Ihrer Wahl wenden. Diese werden Sie persönlich beraten.