Staatsangehörige der EU und der EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) benötigen für die Einreise in die Schweiz kein Visum.
Kommen Sie aus einem anderen Land, so kommt es auf ihre Staatsangehörigkeit an. Ob Sie ein Visum benötigen, erfahren Sie aus der Übersicht der Ausweis- und Visumvorschriften nach Staatsangehörigkeit des Staatssekretariats für Migration.
Die Schweiz ist Teil des Schengen-Raums.* Wenn Sie im Besitz eines Visums eines Schengen-Staates sind, benötigen Sie in der Regel kein zusätzliches Touristenvisum, um in die Schweiz oder in einen andern Schengen-Staat einzureisen. Ihr Aufenthalt darf jedoch über einen Zeitraum von 180 Tagen nicht mehr als 90 Tage betragen. Mit dem «Aufenthaltsrechner» können Sie prüfen, ob Ihr Aufenthalt die Grenze für Kurzzeitaufenthalte überschreitet oder nicht.
Wenn Sie über einen der folgenden Schweizer Aufenthaltstitel verfügen, benötigen Sie kein Visum für die Einreise in die Schweiz. Für Reisen in andere Schengen-Staaten benötigen Sie mit diesen Aufenthaltstiteln ebenfalls kein Visum. Sie dürfen sich aber während höchstens 90 Tagen über einen Zeitraum von 180 Tagen in anderen Schengen-Staaten aufhalten; gleichgültig, welches Ihre Staatsangehörigkeit ist:
Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung)
Ausweis C (Niederlassungsbewilligung)
Ausweis L (Kurzaufenthaltsbewilligung)
Ausweis Ci (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit)
Ausweis G (Grenzgängerbewilligung)
Ausweis S (vorübergehender Schutz an Schutzbedürftige)
Legitimationskarte des EDA
* Die folgenden 29 Staaten sind gegenwärtig Schengen-Staaten :
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn.
Antragsformular ausfüllen
Es gibt zwei Arten von Visumantragsformularen.
Aufenthalt bis maximal 90 Tage / Visum C: Für einen Aufenthalt z. B. aus touristischen Gründen, um Angehörige zu besuchen, zu Studienzwecken oder für die Teilnahme an einem kulturellen oder sportlichen Anlass müssen Sie ein Visumantragsformular Schengen (oder Visum C) ausfüllen. Dieses gilt für den ganzen Schengen-Raum. Wenn Sie in der Schweiz arbeiten möchten, müssen Sie zudem eine Arbeitsbewilligung beantragen.
Aufenthalt von mehr als 90 Tagen / Visum D: Sie müssen das Antragsformular für ein nationales Visum D ausfüllen.
Antrag einreichen
Für einen Aufenthalt in der Schweiz müssen Sie den Visumsantrag bei der Schweizer Botschaft oder dem Schweizer Konsulat einreichen, am besten mindestens zwei Monate vor der Reise, aber nicht früher als sechs Monate vor der Reise.
In bestimmten Fällen können Sie den Visumantrag auch im Internet über das Online-Visa-System einreichen.
Für einen Aufenthalt in einem anderen Staat muss der Visumantrag beim Konsulat oder bei der Botschaft des Ziellandes eingereicht werden.
Zusätzliche Dokumente
Je nach Ihrem Herkunftsland kann die Schweizer Vertretung von Ihnen vor Ausstellung des Visums weitere Dokumente verlangen, auch wenn es sich nur um ein Touristenvisum handelt:
Einladungsschreiben
Dieses Dokument muss auf Deutsch, Französisch oder Italienisch verfasst sein und bezeugen, dass ein Gastgeber (Privatperson, Unternehmen) Sie erwartet. Es muss alle Angaben enthalten über die Dauer und den Grund des Aufenthalts, ihre vollständigen Koordinaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit) sowie die Koordinaten des Gastgebers. Dieser muss das Schreiben datieren und unterzeichnen. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zum Einladungsschreiben.Verpflichtungserklärung
Hat die Schweizer Vertretung Zweifel, ob Sie über genügend Geld für die Reise verfügen, so kann Sie Ihnen eine Verpflichtungserklärung aushändigen. Mit dieser Erklärung muss Ihr Gastgeber sich verpflichten, nicht gedeckte Kosten von bis zu 30 000 Franken im Zusammenhang mit Ihrer Reise zu übernehmen. Er muss die von ihm unterzeichnete Erklärung bei seiner Wohnsitzgemeinde oder bei der kantonalen Migrationsbehörde einreichen. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Verpflichtungserklärung.Reisekrankenversicherung
Für ein Kurzaufenthaltsvisum (höchstens 90 Tage) müssen Sie in der Regel nachweisen, dass Sie über eine Reisekrankenversicherung verfügen, die Kosten von mindestens 30 000 Euro deckt. Die Versicherung muss bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen sein, die vom Konsulat oder von der Botschaft, das oder die Ihr Visum behandelt, anerkannt ist.
Ein Visum für Erwachsene kostet 90 Euro.
Ein Visum für Kinder (6–12 Jahre) kostet 45 Euro.
Für ein Kind unter 6 Jahren ist das Visum gratis.
In bestimmten Fällen können die Visumkosten reduziert oder ganz erlassen werden.
Wenn Ihnen ihr Reisedokument abhandengekommen ist, müssen Sie das sofort der Polizei Ihres Aufenthaltsortes melden. Wenn Sie eine Kopie Ihres Reisedokuments vorlegen können, kann dies das Verfahren beschleunigen.
In einem Merkblatt finden Sie Informationen zum Verfahren im Falle eines verlorenen Reisedokuments. Darin erfahren Sie auch, was Sie tun müssen, um einen Ersatz für das abhanden gekommene Visum zu erhalten.
Das Staatssekretariat für Migration bietet eine Übersicht der Ausweis- und Visumvorschriften nach Staatsangehörigkeit an.
Weitere Hinweise zu den Touristenvisa für andere Länder erhalten Sie bei den ausländischen Vertretungen in der Schweiz.
Für ein Touristenvisum für die Schweiz müssen Sie sich an ein Konsulat oder eine Botschaft der Schweiz wenden.
Das Staatssekretariat für Migration bietet FAQ zur Einreise in die Schweiz mit detaillierten Angaben zu den Visa an.
Beim Staatssekretariat für Migration finden Sie den «Kurzaufenthalts-Rechner».