Ihr Führerausweis ist abhandengekommen
Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Führerausweises müssen Sie sich einen neuen ausstellen lassen.
Eine Angabe ist nicht mehr gültig
Sollte eine Angabe auf Ihrem Führerausweis nicht mehr gültig sein, benötigen Sie einen neuen Ausweis. Denken Sie daran, wenn Sie beispielsweise Ihren Namen ändern oder auf eine Ausweiskategorie verzichten.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem kantonalen Strassenverkehrsamt.
Sie haben einen blauen Führerausweis aus Papier
Der blaue Führerausweis aus Papier ist seit dem 1. November 2024 nicht mehr gültig. Falls Sie noch einen solchen Ausweis haben, müssen Sie ihn gegen einen Ausweis im Kreditkartenformat umtauschen.
Sie fahren im Ausland
In bestimmten Ländern brauchen Sie zum Fahren einen internationalen Führerausweis.
Falls Ihnen Ihr schweizerischer Führerausweis gestohlen wurde, müssen Sie den Diebstahl bei einer Polizeistelle melden.
Wenden Sie sich anschliessend an Ihr Strassenverkehrsamt. Dieses stellt Ihnen ein Duplikat aus, mit dem Sie bis zum Erhalt Ihres neuen Ausweises fahren dürfen.
Sobald ein neuer Ausweis ausgestellt wurde, ist der alte nicht mehr gültig. Falls Sie Ihren verlorenen oder gestohlenen Ausweis wiederfinden, senden Sie ihn mit einer kurzen Erklärung an das Strassenverkehrsamt.
Wenden Sie sich an das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.
Der Ausweis wird Ihnen innerhalb von ein bis zwei Wochen per Post zugestellt.
Die Kosten für den Umtausch des Ausweises variieren von Kanton zu Kanton. Rechnen Sie mit einem zweistelligen Betrag für ein Duplikat oder eine Aktualisierung. Beim Umtausch eines ausländischen Führerausweises liegen die Kosten wahrscheinlich bei über 100 Franken.
Wenn Sie in der Schweiz wohnen, dürfen Sie nur während zwölf Monaten mit einem ausländischen Führerausweis fahren. Danach müssen Sie ihn gegen einen schweizerischen Führerausweis umtauschen. Ein Umtausch ist auch nach dieser Frist noch möglich, allerdings kann eine Busse anfallen.
Umtausch des ausländischen Führerausweises
Die Verfahren zum Umtausch variieren je nach Land, das den ausländischen Führerausweis ausgestellt hat. In jedem Fall müssen Sie Ihren Original-Führerausweis vorlegen und einen Sehtest bestehen.
Wenn Sie einen Führerausweis aus einem EU- oder EWR-Land (Island, Liechtenstein, Norwegen) besitzen, erhalten Sie den schweizerischen Führerausweis ohne zusätzliche Prüfung Ihrer Fahreignung. Ihr ausländischer Ausweis wird an die ausstellende Behörde zurückgeschickt.
Um einen Führerausweis umzutauschen, der in einem anderen Land ausgestellt wurde, müssen Sie Ihre Fahreignung durch folgende Prüfungen nachweisen:
eine Führerprüfung (Kontrollfahrt)
eine Zusatztheorieprüfung (für berufsmässige Fahrzeugführerinnen und -führer)
Bei einem Umtausch erhalten Sie einen schweizerischen Führerausweis auf Probe für drei Jahre oder einen Ausweis ohne Ablaufdatum. Der Ausweis wird Ihnen per Post zugestellt. Die Dauer bis zur Zustellung variiert von Kanton zu Kanton.
Wenden Sie sich an Ihr kantonales Strassenverkehrsamt, um weitere Informationen zu Ihrem Fall zu erhalten.
Internationaler Führerausweis auf ch.ch