Meldung in der Schweiz
Den Verlust oder den Diebstahl eines Ausweises müssen Sie persönlich bei einem Polizeiposten melden. Mit dieser Meldung wird Ihr Pass oder Ihre Identitätskarte automatisch ungültig. Auch wenn Sie den Ausweis wiederfinden, können Sie ihn nicht mehr verwenden und müssen ihn bei der Passstelle Ihres Kantons abgeben.
Meldung im Ausland
Den Verlust oder den Diebstahl eines schweizerischen Ausweises im Ausland müssen Sie bei der örtlichen Polizei melden und die Schweizerische Botschaft oder das Schweizerische Konsulat des Landes, in dem Sie sich aufhalten, darüber informieren. Die Botschaft oder das Konsulat wird diese Information dann an die Bundespolizei in der Schweiz weiterleiten.
Anschliessend können Sie einen neuen Ausweis bestellen oder Sie können sich einen Notpass ausstellen lassen, falls Sie den Ausweis dringend benötigen, beispielsweise um in die Schweiz zurückzureisen.
In der Schweiz
Nach der Meldung bei der Polizei können Sie zwischen den Möglichkeiten wählen, die Sie auf der Seite Antrag für einen neuen Pass oder eine neue Identitätskarte finden, um einen neuen Pass oder eine neue Identitätskarte zu bestellen.
Im Ausland
Nach der Meldung bei der Polizei können Sie direkt bei der Stelle (beim Schweizerischen Konsulat oder bei der Schweizerischen Botschaft), an die Sie sich gewandt haben, einen neuen Pass oder eine neue Identitätskarte beantragen; sie können die Ausweise auch online bestellen.
Beachten Sie, dass sie mit maximal 30 Arbeitstagen rechnen müssen, bis Sie die neuen bestellten Ausweise erhalten.
In Notfällen – beispielsweise wenn es sonst nicht möglich ist, in die Schweiz zurückzureisen – können sie einen provisorischen Pass beantragen.
In begründeten Notfällen können Sie bei der kantonalen Passstelle oder bei der Schweizerischen Botschaft oder beim Schweizerischen Konsulat des Landes, in dem Sie sich aufhalten, einen provisorischen Pass beantragen.