Den Fahrzeugausweis und die Nummernschilder können Sie beim Strassenverkehrsamt beantragen. Sie brauchen dafür einige Unterlagen.
Bei einem neuen Fahrzeug brauchen Sie
eine Haftpflichtversicherung und deren Nachweis, den Sie von Ihrer Versicherung erhalten;
den Prüfungsbericht (Formular 13.20A), den Sie vom Importeur oder Zoll erhalten – oft besorgt diesen auch Ihre Garage;
einen Ausweis (Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis);
eine Wohnsitzbestätigung oder einen Schriftenempfangsschein, wenn Sie erstmals ein Fahrzeug anmelden; diese Dokumente erhalten Sie bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde.
Bei einem Occasion-Fahrzeug brauchen Sie
eine Haftpflichtversicherung und deren Nachweis, den Sie von Ihrer Versicherung erhalten;
den Fahrzeugausweis des bisherigen Halters oder der bisherigen Halterin
den Prüfungsbericht, wenn eine Nachprüfung erfolgte (Formular 13.20B);
einen Ausweis (Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis);
eine Wohnsitzbestätigung oder einen Schriftenempfangsschein, wenn Sie erstmals ein Fahrzeug anmelden; diese Dokumente erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Einwohnerbehörde.
Bei einem Fahrzeug aus dem Ausland brauchen Sie
eine Haftpflichtversicherung und deren Nachweis, den Sie von Ihrer Versicherung erhalten;
die Bestätigung der Verzollung;
den Nachweis der ausländischen Zulassung (z.B. ausländischen Fahrzeugausweis);
den Prüfungsbericht, den Sie vom Zoll oder Ihrer Garage erhalten (Formular 13.20A);
einen Ausweis (Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis);
eine Wohnsitzbestätigung oder einen Schriftenempfangsschein, wenn Sie erstmals ein Fahrzeug anmelden; diese Dokumente erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Einwohnerbehörde.
Kosten
Die Kosten für das Einlösen variieren von Kanton zu Kanton. In der Regel bezahlen Sie für den Fahrzeugausweis und die Nummernschilder zwischen 50 und 100 Franken. Bitte erkundigen Sie sich beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.
Wenn Sie mehrere Fahrzeuge haben, dann können Sie Wechselschilder beantragen. So können Sie Versicherungskosten und Strassenverkehrssteuern sparen. Sie können dann aber nur mit einem Fahrzeug aufs Mal unterwegs sein. Wenn Sie Wechselschilder möchten, dann
müssen die Fahrzeuge von der gleichen Kategorie sein (Sie können also nicht die gleiche Nummer lösen für ein Auto und ein Motorrad),
müssen die Fahrzeuge dem gleichen Halter gehören und
müssen die Fahrzeuge im gleichen Kanton stationiert sein.
Nummernschilder vorübergehend hinterlegen
Wenn Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend nicht benutzen, können Sie die Nummernschilder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons hinterlegen. Sie können die Schilder per Post schicken oder am Schalter des Amtes abgeben. Das Strassenverkehrsamt informiert ihre Versicherung. Solange die Schilder hinterlegt sind, müssen Sie die Haftpflichtversicherung und die Motorfahrzeugsteuer nicht bezahlen.
Hinterlegte Nummernschilder bleiben ab dem Zeitpunkt der Rückgabe für eine bestimmte Zeitspanne für die Halterin oder den Halter reserviert. Die Dauer variiert von Kanton zu Kanton, sie beträgt aber mindestens ein Jahr. Informieren Sie sich beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug wieder brauchen möchten, dann können Sie es wieder einlösen. Dafür brauchen Sie einen Versicherungsnachweis.
Fahrzeug verkaufen
Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, dann geben Sie den Fahrzeugausweis dem neuen Halter oder der neuen Halterin weiter.
Ihre alten Nummernschilder behalten sie, Sie können sie für ein neues Fahrzeug verwenden.
Wenn Sie Ihr verkauftes Fahrzeug nicht ersetzen und kein neues anschaffen, dann geben Sie die Nummernschilder dem Strassenverkehrsamt zurück.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug entsorgen, dann lassen Sie beim Strassenverkehrsamt den Fahrzeugausweis annullieren.
Wenn Sie ein Fahrzeug mit Wechselschildern abmelden, dann annulliert das Strassenverkehrsamt den Fahrzeugausweis und informiert Ihre Versicherung. Unter Umständen erhalten Sie eine Prämienverbilligung.
Wenn Sie die Nummernschilder verloren haben oder Ihnen diese gestohlen wurden:
Melden Sie den Verlust Ihrer Nummernschilder sofort bei der nächsten Polizeistelle oder bei Suisse ePolice, dem digitalen Polizeiposten der Schweizer Polizeien. Sie erhalten einen Polizeirapport.
Melden Sie danach den Verlust auch dem Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.
Haben Sie weitere Fragen zum Einlösen oder Abmelden von Fahrzeugen, dann wenden Sie sich bitte an das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.
Wenn Ihr Nummernschild abhandengekommen ist, dann melden Sie den Verlust bitte sofort bei der nächsten Polizeistelle oder bei Suisse ePolice, dem digitalen Polizeiposten der Schweizer Polizeien.