Die AHV-Rente zum Zeitpunkt des ordentlichen Rentenalters
Die 1. Säule garantiert Ihnen ein Einkommen, das zur Deckung der Grundbedürfnisse in der Zeit nach der Pensionierung reicht.
Gegenwärtig beträgt die minimale Altersrente für eine Einzelperson monatlich 1225 Franken; die Maximalrente beläuft sich auf 2450 Franken.
Wie hoch die Rente ist, hängt unter andrem von folgenden Faktoren ab:
Von der Anzahl Jahre, in denen Sie AHV-Beiträge bezahlt haben: Falls sie Ihre AHV-Beiträge immer bezahlt haben, haben Sie Anspruch auf eine Vollrente. Haben Sie hingegen Beitragslücken, erhalten Sie nur eine Teilrente. Wenn Sie zum Beispiel während eines ganzen Jahres keine AHV-Beiträge bezahlt haben, wird Ihre Rente um rund 2,3 Prozent tiefer ausfallen.
Von Ihrem durchschnittlichen Jahreseinkommen: Je höher Ihr Lohn ist, umso höher sind die AHV-Beiträge, die Sie bezahlen müssen. Als Folge wird auch Ihre Rente höher ausfallen. Um später die Maximalrente zu erhalten, müssen Sie durchschnittlich mindestens 88 200 Franken pro Jahr verdienen.
Bitte beachten Sie: Falls Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, beträgt Ihre Rente höchstens 150 Prozent einer Maximalrente für eine Einzelperson. Übersteigt die Summe Ihrer beiden Renten diesen Maximalbetrag (gegenwärtig 3675 Franken), wird Ihre Rente auf diesen Betrag gekürzt.
Die AHV-Rente bei einer vorzeitigen oder einer verschobenen Pensionierung
Das ordentliche Rentenalter in der Schweiz (genauer Referenzalter) liegt bei 65 Jahren. Sie können sich jedoch ein oder zwei Jahre früher pensionieren lassen. In diesem Fall erhalten Sie eine gekürzte Rente.
Falls Sie die Rente um ein Jahr vorbeziehen, wird Ihre Rente lebenslänglich um 6,8 Prozent gekürzt. Falls Sie die Rente um zwei Jahre vorbeziehen, beträgt die Kürzung 13,6 Prozent.
Wenn Sie hingegen entscheiden, ihre Pensionierung um ein Jahr bis maximal fünf Jahre verschieben, wird ihre Monatsrente um einen Zuschlag verbessert, dessen Höhe von der Dauer der Verschiebung der Pensionierung abhängt.
Schätzung der AHV-Rente
Sie können jederzeit eine Schätzung der Rente, die Sie bei der Pensionierung erhalten werden, verlangen.
Bitte beachten Sie: Diese Schätzung ist nur ein Richtwert, da die Berechnung sich auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und auf ihre momentane berufliche Stellung abstützt.
Online eine Schätzung der künftigen Rente bestellen – Sozialversicherungen
Ergänzungsleistungen
Falls es Ihnen mit der AHV-Rente, die Sie erhalten, nicht möglich ist, die minimalen Grundkosten zu decken, sieht die 1. Säule Ergänzungsleistungen vor.
Die Hilfsmittel einer AHV-Rente
Falls Sie eine AHV-Rente erhalten, haben Sie auch Anspruch auf Hilfsmittel der AHV, zum Beispiel Gehhilfen, Brillen, Prothesen oder auch Lifte.
Die BVG-Rente zum Zeitpunkt des ordentlichen Rentenalters
Die Rente der 2. Säule wird aufgrund der Beiträge, die Sie während ihres Erwerbslebens einbezahlt haben, und gemäss dem Reglement der Pensionskasse, die Ihr Geld verwaltet, berechnet.
Gewöhnlich erhalten Sie beim Erreichen des Pensionsalters den Betrag, den Sie angespart haben, in Form einer monatlichen Altersrente.
Sie können sich auch einen Viertel der Summe Ihrer 2. Säule als (einmaligen) Kapitalbezug auszahlen lassen und den Rest als monatliche Rente beziehen. Die einzelnen Pensionskassen haben auch die Möglichkeit, einen höheren Kapitalbezug oder den Bezug des gesamten Kapitals anstelle einer Rente vorzusehen.
Die Altersrente wird auf der Grundlage des sogenannten Umwandlungssatzes berechnet; dabei wird Ihr angespartes Kapital der 2. Säule in eine lebenslängliche Rente umgerechnet. Gegenwärtig schreibt das Gesetz einen Mindestumwandlungssatz 6,8 Prozent vor.
Beispiel
Wenn Sie im Laufe der Zeit eine Altersguthaben von 200 000 Franken angespart haben und der BVG-Umwandlungssatz 6,8 Prozent ist, werden Sie jährlich 13 600 Franken oder monatlich 1133 Franken erhalten.
Die Höhe Ihres angesparten Kapitals in der 2. Säule, die Modalitäten, wie sie dieses beziehen können, und die künftige Rente erfahren Sie bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung.
Die BVG-Rente bei einer vorzeitigen oder verschobenen Pensionierung
Falls das Reglement Ihrer Pensionskasse dies vorsieht, können Sie Ihre 2. Säule vorbeziehen (frühestens mit 58 Jahren) oder den Bezug aufschieben (längstens bis 70 Jahre).
Bei einem frühzeitigen Bezug, fällt Ihre Rente tiefer aus. Bei einem aufgeschobenen Bezug wird der Umwandlungssatz für Ihre Rente hingegen hinaufgesetzt, was zur Folge hat, dass Sie auch eine höhere Rente erhalten.
Die genaue Rente, die sie einmal erhalten werden, erfahren Sie bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung.
Mit freiwilligen Beiträgen in die 3. Säule vergrössern Sie Ihr Altersguthaben.
Grundsätzlich können Sie Ihre 3. Säule nur vollständig als einmalige Auszahlung beziehen (frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter und bis fünf Jahre nach dem ordentlichen Rentenalter, sofern Sie nachweisen können, dass wie weiterhin arbeiten).
Wenden Sie sich an die Einrichtung, an die Sie die Beiträge bezahlt haben, um die Höhe des angesparten Kapitals, die Bezugsmöglichkeiten und die Höhe der Auszahlung im Falle einer vorzeitigen oder einer verschobenen Pensionierung zu erfahren.
Sie müssen gegenüber der Steuerbehörde Ihre gesamten Monatsrenten (AHV, BVG und private Vorsorge) deklarieren: Grundsätzlich sind die gesamten Einnahmen steuerpflichtig.
Kapitalleistungen der 2. und der 3. Säule (d. h. das Geld, das sie als einmalige Auszahlung erhalten haben) werden aufgrund einer speziellen Berechnung besteuert (spezieller Steuersatz).
Auf den Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV hingegen müssen Sie keine Steuern bezahlen.
Steuerausweise für die Altersrenten
Ende Jahr verschicken die zuständigen Stellen jeweils automatisch die Steuerausweise für Ihre AHV-Rente sowie für die Renten der 2. und der 3. Säule. So haben Sie genügend Zeit, um die Steuererklärung auszufüllen.
Sie können bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse oder bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung zu jedem Zeitpunkt im Jahr einen Steuerausweis bestellen.
Für Informationen zu Ihrer persönlichen AHV-Rente wenden Sie sich an Ihre AHV-Ausgleichskasse.
Auf der Internetsite der Sozialversicherungen finden Sie detaillierte Informationen über das flexible Rentenalter und über die finanziellen Folgen einer vorzeitigen oder verschobenen Pensionierung.
Weitere Informationen zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) in Leichter Sprache und in Gebärdensprache (BSV).
Die Broschüre Ergänzungsleistungen enthält alle erforderlichen Informationen zum Thema.
Weitere Informationen zu den Ergänzungsleistungen in Leichter Sprache und in Gebärdensprache (BSV).
Auf der Internetsite der Sozialversicherungen finden Sie spezifische Informationen zu den Hilfsmitteln einer AHV-IV-Rente.
Auf der Seite AHV-Renten für Personen, die nach der Pensionierung im Ausland leben, finden Sie detaillierte Informationen zum Thema.
Die Steuerbehörde Ihres Kantons kann Ihnen spezifische Informationen zur Besteuerung der Renten und des Kapitals der Altersvorsorge liefern.
Weitere Informationen zur beruflichen Vorsorge (Pensionskassen) in Leichter Sprache und in Gebärdensprache (BSV).