Am 1. April 2022 hat die Schweiz die besondere Lage verlassen und kehrte zur normalen Lage zurück. Damit fielen die letzten gesamtschweizerischen Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus.
Die Impfung ist im Herbst/Winter für folgende Personengruppen empfohlen:
Personen ab 65 Jahren
Personen ab 16 Jahren mit einer chronischen Krankheit oder mit Trisomie 21.
Für Schwangere kann die Impfung im Einzelfall sinnvoll sein. Sie können daher nach individueller Abklärung mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt eine Impfung erhalten. Allen anderen Personen wird keine Covid-19-Impfung mehr empfohlen.
Die Kantone organisieren die Impfung. Hier finden Sie die Kontaktdaten der kantonalen Behörden, an die Sie sich wenden können, wenn Sie einen Impftermin vereinbaren möchten.
Weitere Informationen finden Sie in den Fragen und Antworten zur Impfung.
Die häufigsten Krankheitssymptome sind Husten, Erschöpfung, Fieber, Kopfschmerzen, Muskelschmerzen, Schnupfen und Halsschmerzen. Auch kann es zu einem Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns kommen.
Wenn Sie zu den besonders gefährdeten Personen gehören, kontaktieren Sie bei Symptomen Ihre ärztliche Fachperson. So kann eine frühzeitige Behandlung in Betracht gezogen werden, falls Sie sich mit dem Coronavirus angesteckt haben sollten.
Für andere Personen gilt: Wenn Sie Symptome verspüren oder sich oder andere zusätzlich schützen möchten, können Sie sich weiterhin an den Grundprinzipien auf der Seite So schützen wir uns orientieren.
Falls Sie einen Corona-Test machen wollen, können Sie dies. Die Kosten dafür müssen Sie seit dem 1. Januar 2023 selbst bezahlen.
Wichtige Ausnahmen:
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten bei individuell ärztlich angeordneten Tests, wenn die Diagnose bei symptomatischen Personen für eine Therapie notwendig ist. Das ist dann der Fall, wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bei Ihnen ein antivirales Arzneimittel gegen Covid-19 verschreiben will. Es ist zu beachten, dass Franchise und Selbstbehalt geschuldet sind.
Die Kantone können Testungen zum Schutz der Bevölkerung anordnen. In diesem Fall werden die Testkosten durch die Kantone getragen.
Weitere Informationen über die Tests finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Gesundheit.
Das Schweizer Covid-Zertifikat-System wurde am 1. September 2023 abgeschaltet. Es können keine Covid-Zertifikate für eine Impfung, eine Genesung oder einen Test mehr ausgestellt werden. Haben Sie noch Covid-Zertifikate, kann es sinnvoll sein, diese noch eine Weile aufzubewahren. Sie können die Zertifikate unter Umständen bei Reisen weiterhin benutzen. Weitere Informationen dazu finden Sie in den FAQ Covid Zertifikat.
Auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit finden Sie allgemeine Erläuterungen zum COVID-Zertifikat.
Für alle Fragen zu Gesundheit, Ansteckungen, Symptomen, Schutzmassnahmen, Tests, Impfungen und Covid-Zertifikat kontaktieren Sie bitte das Bundesamt für Gesundheit (BAG):
Infoline Coronavirus Tel. : +41 58 463 00 00Für alle Fragen zur Einreise in die Schweiz kontaktieren Sie bitte das Bundesamt für Gesundheit:
Infoline für Personen, die in die Schweiz einreisen: Tel. +41 58 464 44 88Für alle Fragen zu Reisen ins Ausland kontaktieren Sie bitte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA):
Tel. Helpline: +41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33
E-Mail-Helpline: Helpline@eda.admin.ch