Spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstermin wird Ihnen das Abstimmungsmaterial nach Hause geschickt.
Notabene:
Gewöhnlich wird der Umschlag als Antwortcouvert für die briefliche Stimmabgabe wiederverwendet. Lesen Sie diesen Punkt in der Abstimmungsanleitung nach, welche Sie von Ihrer Gemeinde erhalten haben.
Falls Sie in Ihrem Kanton die Möglichkeit haben, elektronisch abzustimmen, und Sie beabsichtigen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, befolgen Sie die diesbezüglichen Anweisungen, die Sie per Post erhalten haben.
Insbesondere:
das rote Abstimmungsbüchlein mit den Erläuterungen des Bundesrates;
das Antwortcouvert (gewöhnlich derselbe Umschlag, den die Gemeinde für den Versand des Abstimmungsmaterials verwendet hat);
den Stimmzettel.
In den meisten Kantonen umfasst das Stimmmaterial auch:
den Stimmrechtsausweis (auch Stimmausweis genannt);
den Umschlag, in den Sie den Stimmzettel legen müssen.
Notabene:
Je nach Kanton und Gemeinde sind das Antwortcouvert, der Stimmrechtsausweis und der Abstimmungsumschlag in Grösse und Farbe unterschiedlich.
Falls Sie die Abstimmungsunterlagen gar nicht, nicht vollständig oder nicht in der gewünschten Landessprache (Eidgenössische Volksabstimmungen) erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihre Wohnsitzgemeinde, die für den Versand zuständig ist, zu wenden. Wenn Sie im Ausland leben, kontaktieren Sie Ihre letzte Wohngemeinde in der Schweiz oder, falls Sie keine letzte Wohngemeinde in der Schweiz haben, Ihre Heimatgemeinde.
Falls gleichzeitig mit einer eidgenössischen Abstimmung auch eine Abstimmung in Ihrem Kanton oder Ihrer Gemeinde ansteht, enthalten die Unterlagen, die Sie erhalten, auch die Stimmzettel und die Informationen zur kantonalen oder zur kommunalen Abstimmung oder Wahl.
Lesen Sie die Erläuterungen des Bundesrates, besuchen Sie die offiziellen Internetseiten admin.ch, parlament.ch und ch.ch oder die App VoteInfo sowie den Youtube-Kanal des Bundesrats mit entsprechenden Abstimmungsseiten.
Weitere Informationsquellen sind die Internetseite der verschiedenen politischen Parteien sowie der Initiativ- und die Referendumskomitees, die Zeitungen sowie auch die politischen Radio- und Fernsehsendungen.
Fühlen Sie sich bereit, die Fragen auf dem offiziellen Stimmzettel zu beantworten, nehmen Sie einen blauen oder schwarzen Kugelschreiber zur Hand und füllen Sie Ihre Antwort ein.
Notabene:
Verwenden Sie nur die offiziellen Abstimmungsunterlagen, die Sie von der Gemeinde erhalten haben.
Verwenden Sie immer einen Kugelschreiber und nie einen Bleistift, um Ihre Antwort einzufüllen.
In den meisten Kantonen / Gemeinden müssen Sie «Ja» oder «Nein» schreiben. In einigen Kantonen / Gemeinden, in denen die Stimmen gescannt werden, müssen Sie hingegen nur das vorgedruckte «Ja» oder «Nein» ankreuzen.
Falls Sie eine oder mehrere Fragen, über die abgestimmt wird, nicht beantworten möchten, können Sie den Stimmzettel dort leer lassen. Der Stimmzettel wird dadurch nicht ungültig, sondern gilt bzgl. dieser Vorlage als leerer Stimmzettel.
Fügen Sie keine Kommentare, Skizzen, Zeichnungen oder andere Elemente hinzu, die nicht zur Frage gehören, über die abgestimmt wird. Verschmieren Sie die Unterlagen nicht und korrigieren Sie nicht mit Tipex oder ähnlichem; wenden Sie sich in einem solchen Fall an Ihre Gemeinde.
Nun geht es darum, dass Ihre Stimme zur Gemeinde kommt. Sie haben die Wahl zwischen den folgenden Möglichkeiten:
Brieflich abstimmen - gemäss den Fristen, die im Wahl-oder Abstimmungsmaterial angegeben sind.
Sie werfen Ihren Umschlag in den Briefkasten der Gemeinde, der sich gewöhnlich bei der Gemeindeverwaltung befindet. Der Umschlag muss bis zu dem Zeitpunkt eingeworfen werden, welcher auf den Abstimmungsinformationen angegeben wird, die Sie zusammen mit den Abstimmungsunterlagen erhalten haben.
Zur persönlichen Abstimmung an der Urne begeben Sie sich an den Tagen und zu den Uhrzeiten, welche Sie in den Abstimmungsinformationen stehen, zum Stimmlokal.
Falls Sie brieflich abstimmen oder Ihren Umschlag in den Briefkasten Ihrer Gemeinde werfen, müssen Sie in der Regel den ausgefüllten Stimmzettel in den dafür vorgesehenen Umschlag legen.
In den meisten Fällen muss der Briefumschlag anschliessend zugeklebt werden. Die diesbezüglich gültigen Bestimmungen finden Sie in der Abstimmungsanleitung Ihres Kantons.
Falls Sie Ihre Stimme im Abstimmungslokal Ihrer Gemeinde abgeben wollen, müssen Sie in der Regel Ihren Stimmzettel in den Abstimmungsumschlag legen und sich damit zum Abstimmungslokal begeben.
Dabei brauchen Sie Ihre Identitätskarte oder Ihren Pass sowie den Stimmrechtsausweis. Im Abstimmungslokal werden Ihr Stimmzettel und Abstimmungsumschlag entgegengenommen.
Notabene:
Verwenden Sie nur die offiziellen Abstimmungsunterlagen. Falls diese verloren oder beschädigt sind, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde
Ihr Abstimmungsumschlag darf nur Ihren Stimmzettel enthalten und nicht denjenigen einer anderen oder verwandten Person.
Falls Sie sich für die briefliche Stimmabgabe entschieden haben, legen Sie den Stimmrechtsausweis und den Stimmzettel in das grosse Antwortcouvert.
Notabene:
Der Stimmrechtsausweis (auch Stimmausweis genannt) muss gewöhnlich von Hand unterschrieben werden. In einigen Kantonen muss zudem das Geburtsdatum angegeben werden. Die diesbezüglich gültigen Bestimmungen finden Sie in der Anleitung Ihres Kantons.
Das Antwortcouvert sollte nur das offizielle Abstimmungsmaterial enthalten.
Ist das angegebene Material im Antwortcouvert, vergewissern Sie sich, dass die Adresse Ihrer Gemeinde darauf sichtbar ist.
Das Antwortcouvert muss gewöhnlich zugeklebt werden. Lesen Sie diesbezüglich aufmerksam die geltenden Abstimmungsanweisungen Ihres Kantons.
Notabene: Falls der Umschlag mit den Abstimmungsunterlagen beschädigt oder nicht mehr auffindbar ist, kontaktieren Sie unverzüglich Ihre Gemeinde.
Je nach Kanton und Gemeinde muss das Rückantwortcouvert frankiert werden oder nicht. Achten Sie auf die unterschiedlichen Zustellfristen von A- und B-Post.
Notabene: Für den Versand in der Schweiz ist empfohlen, den Umschlag mit A-Post bis am Donnerstag und mit B-Post bis am Dienstag einzuwerfen. Die diesbezüglichen Informationen für die einzelnen Kantone werden Ihnen gewöhnlich mit den Abstimmungsunterlagen zugstellt. Die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer müssen mehr Zeit einberechnen.
Für genauere Informationen zu den Kantonen bitten wir Sie, die entsprechende Internetseite ihres Kantons zu besuchen.