Frühestens vier und spätestens drei Wochen vor einer eidgenössischen Abstimmung oder Wahl erhalten Sie die Abstimmungsunterlagen per Post. Ab dann können Sie brieflich abstimmen oder wählen. Warten Sie nicht zu lange. Letzte Frist: Für A-Post der Donnerstag, für B-Post der Dienstag vor der Abstimmung oder Wahl.
Wann und wo Sie an der Urne abstimmen und wählen können, steht normalerweise im Umschlag mit den Abstimmungs- oder Wahlunterlagen.
Brieflich abstimmen und wählen
Sie können Ihre Stimme brieflich abgeben. Dafür füllen Sie den Stimmzettel aus und schicken ihn per Post an Ihre Gemeinde. Sie benutzen dafür die Abstimmungs- oder die Wahlunterlagen, die Ihnen zugestellt wurden. Je nach Kanton oder Gemeinde müssen Sie das Antwortcouvert selber frankieren.
An einigen Orten können Sie Ihr Couvert bereits vor dem Abstimmungs- oder dem Wahlsonntag in den Briefkasten der Gemeinde oder in einen speziell für den Urnengang aufgestellten Kasten einwerfen. Dann müssen Sie Ihr Couvert nicht frankieren. Bei der Gemeinde erfahren Sie, bis wann genau Sie Ihr Couvert einwerfen können.
An der Urne abstimmen und wählen
Sie können Ihre Stimme direkt an der Urne abgeben. Nehmen Sie die Abstimmungs- oder die Wahlunterlagen mit ins Stimmlokal Ihrer Wohngemeinde. Sie müssen Sich mit einer Identitätskarte oder einem Pass ausweisen.
Klären Sie vorher ab, wo sich das Stimmlokal Ihrer Gemeinde befindet und wann es geöffnet ist. Diese Informationen stehen normalerweise auf dem Umschlag, der die Abstimmungs- oder die Wahlunterlagen enthält. Wenden Sie sich bei Unklarheiten direkt an Ihre Gemeinde.
E-Voting
In einigen Kantonen ist es möglich, über das Internet abzustimmen. Es handelt sich um Versuche für eine begrenzte Anzahl von Stimmberechtigten. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie im Artikel über E-Voting.
Auch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können abstimmen und wählen. Das funktioniert gleich wie für die Stimmberechtigten in der Schweiz: Sie können brieflich abstimmen oder für eine Wahl oder Abstimmung in die Schweiz kommen.
Wenn Sie die Abstimmungsunterlagen bei der Stimmgemeinde abholen möchten, informieren Sie die Gemeinde mindestens sechs Wochen vor dem Abstimmungstermin. Sonst werden Ihre Unterlagen ins Ausland geschickt.
Einige Kantone ermöglichen es Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern, über das Internet abzustimmen. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie im Artikel über E-Voting.
Verantwortlich für den Versand der Abstimmungsunterlagen ist die Gemeinde, in der Sie stimmberechtigt sind. Wenn Sie Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde:
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