In der Regel führt jedes Regierungsmitglied ein Departement (zum Beispiel das Finanzdepartement, das Gesundheitsdepartement, das Bildungsdepartement usw.) genau wie auf Bundesebene.
Die Kantonsregierung leitet in erster Linie die Geschäfte des Kantons. Dazu plant sie Projekte und Aktivitäten und führt sie durch. Sie stimmt ihr Handeln auf dasjenige des Bundes und der Gemeinden ab.
Die Kantonsregierung vollzieht sowohl die Gesetze und Bestimmungen des Bundes als auch diejenigen des Kantons. Sie leitet und koordiniert zudem im Rahmen ihrer Kompetenzen die kantonale Verwaltung.
Die Kantonsregierung hat auch die wichtige Aufgabe, den kantonalen Finanzplan vorzubereiten und den kantonalen Finanzhaushalt zu führen.
Und nicht zuletzt vertritt die Kantonsregierung den Kanton gegen aussen.
Um die Regierungsgeschäfte zu erledigen, halten die Mitglieder nach einem vorgegebenen Kalender regelmässig Sitzungen ab. Diese Sitzungen finden in der Regel hinter verschlossenen Türen statt. Alle Beschlüsse, die die Staatsführung betreffen, werden im Kollegium getroffen. Jedes Regierungsmitglied ist dadurch, unabhängig von seiner persönlichen Meinung, gehalten, die Ansicht zu vertreten, die sich im Kollegium durchgesetzt hat.
Die Regierungspräsidentin oder der Regierungspräsident wechselt in der Regel jährlich oder, je nach Kanton, im Zweijahresrhythmus nach dem Anciennitätsprinzip (Anzahl Jahre in der Regierung). Dieses Amt ist mit keinerlei anderen Privilegien und keinem anderen Sonderstatus verbunden als der Leitung der Regierungssitzungen.