Handänderungssteuer
Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, muss in allen Kantonen die Handänderungssteuer oder mindestens eine Handänderungs- oder Grundbuchgebühr bezahlen. Diese Steuer oder Gebühr wird erhoben, wenn eine Immobilie den Besitzer wechselt. Die Höhe der Steuer beträgt rund 1 bis 3 Prozent des Kaufpreises. Kantone, die eine Gebühr erheben, stellen damit Verwaltungskosten in Rechnung.
Eigenmietwert
Wer in seinem Eigenheim wohnt, muss den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Der Eigenmietwert beträgt in etwa 60 bis 70 Prozent dessen, was für ein vergleichbares Objekt an Miete fällig würde. Als Wohneigentümer oder –eigentümerin bezahlen Sie also zusätzliche Steuern. Im Gegenzug dürfen Sie dafür in der Steuererklärung vom Einkommen abziehen, was Sie für Ihr Haus an Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten ausgeben.
Liegenschaftssteuer
Wer Wohneigentum besitzt, muss in mehr als der Hälfte der Kantone auch die Liegenschaftssteuer entrichten. Sie ist proportional und beträgt zwischen 0,1 bis 3 Promille des geschätzten Werts einer Immobilie. Steuerpflichtig sind die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer oder Miteigentümer.
Vermögenssteuer
Wer eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück besitzt, muss dies in der Steuererklärung deklarieren und den Wert als Vermögen versteuern. Hypothekarschulden können Sie beim Ausfüllen der Steuererklärung von diesem Vermögenswert abziehen.
Sie besitzen eine Zweitwohnung oder ein Ferienhaus?
Eigenmietwert, Liegenschaftssteuer und Vermögenssteuer (siehe oben) werden auch auf Zweitwohnungen oder Ferienhäuser erhoben, und zwar im Kanton, wo sich diese befinden. In der Regel müssen Sie jedoch nicht zwei Steuererklärungen ausfüllen. Es reicht, wenn der Kanton Ihres Feriendomizils eine Kopie erhält.
Auch bei Ferienhäusern im Ausland gilt: Immobilien werden dort versteuert, wo sie sich befinden. Sie zahlen die Steuern also nicht in der Schweiz, sondern im Ausland. Sie müssen das Ferienhaus aber trotzdem in Ihrer Steuererklärung angeben, denn es wird berücksichtigt bei der Festlegung des Steuersatzes, zu welchem Sie Ihr hiesiges Einkommen und Vermögen versteuern müssen.
Grundstückgewinnsteuer
Wer sein Haus, seine Wohnung oder sein Grundstück verkauft und dabei einen Gewinn macht, muss diesen in allen Kantonen versteuern. Dieser Gewinn kann hoch ausfallen, wenn Sie Ihr Wohneigentum vor vielen Jahren kauften, als die Preise noch viel tiefer waren.
Wieviel vom Gewinn Sie als Steuer bezahlen müssen, hängt darum in den meisten Kantonen davon ab, wie lange das Haus Ihnen gehörte: Je länger, desto tiefer die Grundstückgewinnsteuer. Grundstückgewinne, die bei kurzer Besitzdauer erzielt werden, besteuern die Kantone hingegen stärker; dies dämpft die Spekulation.
Bei Kauf, Verkauf oder Steuerfragen kann es nützlich sein, den Wert seiner Immobilie zu kennen. Das Internet bietet für grobe Schätzungen Online-Werkzeuge an. Experten für Immobilienbewertungen finden Sie beim Verband für Immobilienwirtschaft.
Die Kantone erheben die Steuern auf Immobilien unterschiedlich. Beachten Sie deshalb folgende Informationen:
Dokumentation der eidgenössischen Steuerverwaltung. Die eidgenössische Steuerverwaltung publiziert umfassende Dossiers, die die kantonalen Regelungen auflisten
Der Hauseigentümerverband bietet Informationen zur Besteuerung von Immobilien, aber auch zu Baurecht, Finanzierung usw.