Die Erbschaftssteuer ist von den Erbinnen und Erben zu bezahlen.
In der Regel sind Ehegatten und in eingetragener Partnerschaft lebende Personen und deren Nachkommen (Kinder und Grosskinder) von der Steuer befreit. Ebenfalls von der Steuer befreit sind Stief- und Pflegekinder, aber nur in den Kantonen, in denen sie den leiblichen Kindern gleichgestellt sind.
Die Grundlage für die Berechnung der Erbschaftssteuer bildet der Wert des geerbten Vermögens. Zuwendungen von persönlichen Gegenständen und von Hausratsgegenständen werden in den meisten Kantonen nicht besteuert.
Die Höhe des Steuersatzes und damit der Steuer hängt in der Regel ab:
vom Wert des geerbten oder durch ein Vermächtnis übertragenen Vermögens
und/oder vom Verwandtschaftsgrad der Erbin oder des Erben zur verstorbenen Person: Je näher verwandt, desto geringer ist der Steuersatz. Nicht verwandte Erbinnen und Erben bezahlen demnach eine deutlich höhere Steuer als verwandte.
Wenn die verstorbene Person im Ausland lebte oder wenn eine Erbin oder ein Erbe im Ausland lebt, aber auch wenn eine geerbte Liegenschaft im Ausland liegt, stellt sich die Frage, welches Recht nun für die Erbschaft gilt. Es besteht tatsächlich die Gefahr, dass für ein und dieselbe Erbschaft in mehreren Ländern Steuern bezahlt werden müssen.
Um eine solche Doppelbesteuerung zu vermeiden, hat die Schweiz mit verschiedenen Staaten entsprechende Abkommen abgeschlossen.
Für Informationen zur Erbschaftssteuer wenden Sie sich an die Steuerbehörden des Kantons, in dem die verstorbene Person, die Ihnen ein Vermögen vererbt oder vermacht hat, zuletzt wohnte. Kantonale Steuerbehörden – Erbschaftssteuer
Für weitere Informationen zur Doppelbesteuerung, wenden Sie sich an das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (Abteilung Doppelbesteuerungsabkommen), an die Steuerbehörden der betroffenen Länder oder an eine Steuerexpertin oder einen Steuerexperten.
Informationen und Broschüren der eidgenössischen Steuerverwaltung zum Steuersystem der Schweiz
Wenn Sie eine Liegenschaft geerbt haben, wenden Sie sich an die Gemeinde, in der sich die Liegenschaft befindet.
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