Die Einbürgerung ist der letzte Schritt auf dem Weg der Integration in ein Leben in der Schweiz. Sie gibt der eingebürgerten Person das Recht, abzustimmen, zu wählen und gewählt zu werden.
Die Schweiz kennt das doppelte Bürgerrecht. Wer die Schweizer Staatsbürgerschaft beantragt, riskiert also nicht, die bisherige Staatsbürgerschaft zu verlieren, es sein denn der Herkunftsstaat akzeptiert keine Doppelbürgerschaft.
Es gibt das ordentliche Einbürgerungsverfahren und das erleichterte Einbürgerungsverfahren. Letzteres ist vor allem für Personen bestimmt, die Schweizer Familienmitglieder haben.
Wer kann ein Gesuch stellen?
Inhaberinnen und Inhaber einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C).
Ab wann?
Das Bundesrecht verlangt mindestens 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, davon 3 Jahre während der letzten 5 Jahre vor der Einreichung des Gesuchs.
Die Zeit, die jemand im Alter zwischen 8 und 18 Jahren in der Schweiz gelebt hat, zählt doppelt. Ein Gesuch um Einbürgerung kann jedoch nicht früher als nach 6 Jahren effektiven Aufenthalts in der Schweiz gestellt werden.
Je nach Kanton wird auch verlangt, dass Sie zwischen mindestens 2 und 5 Jahren in der Gemeinde oder im Kanton, wo Sie eingebürgert werden möchten, wohnhaft sein müssen, bevor Sie das Einbürgerungsgesuch stellen.
Unter welchen Voraussetzungen?
Das schweizerische Bürgerrechtsgesetz sieht vor, dass das Bürgerrecht nur Personen erteilt wird, die
erfolgreich integriert sind
mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut sind
die innere und die äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden.
Weitere Informationen zur ordentlichen Einbürgerung finden Sie auf der Seite des Staatssekretariats für Migration.
Die Voraussetzungen, um das Bürgerrecht des Kantons und der Gemeinde zu bekommen, variieren je nach Kanton oder Gemeinde stark.
Was kostet eine ordentliche Einbürgerung?
Der Preis für eine ordentliche Einbürgerung variiert je nach Gemeinde und Kanton erheblich. Im Durchschnitt sehen die Kosten etwa so aus:
Gemeinde: zwischen 500 und 1000 Franken pro Person
Kanton: bis zu 2000 Franken pro Person
Bund:
Paar mit oder ohne minderjährige Kinder: 150 Franken
Einzelperson mit oder ohne minderjährige Kinder: 100 Franken
minderjährige Einzelperson: 50 Franken
Hinzukommen können die Kosten für die verlangten Dokumente (Wohnsitzbestätigung, Strafregisterauszug, Betreibungsregisterauszug usw.)
Wie muss man vorgehen?
Reichen Sie das Einbürgerungsgesuch bei Ihrem Wohnsitzkanton oder Ihrer Wohnsitzgemeinde ein. Konsultieren Sie die Website Ihres Kantons oder Ihrer Gemeinde, um zu erfahren, bei welcher Behörde Sie das Gesuchsformular bekommen können.
Wenn Sie das Gesuch eingereicht haben, werden Sie zu einem persönlichen Gespräch eingeladen, in dem Sie über die weiteren Schritte informiert werden.
Das Verfahren variiert je nach Kanton und Gemeinde stark. In jedem Fall müssen Sie aber belegen können, dass Sie über ausreichende Sprachkenntnisse in einer Landessprache verfügen.
Es gibt Einbürgerungsbehörden, die mit Ihnen einen schriftlichen oder mündlichen Test machen, in dem Sie ihre Kenntnisse von der Schweiz prüfen. Hier finden Sie ein Beispiel aus dem Kanton Waadt und hier ein Beispiel aus dem Kanton Bern.
Wie lange dauert ein Verfahren der ordentlichen Einbürgerung?
Ein Einbürgerungsverfahren kann ganz unterschiedlich lange dauern. Sie erfahren mehr bei der kantonalen Behörde oder bei Ihrer Gemeinde.
Wer kann ein Gesuch stellen?
der Ehegatte oder die Ehegattin einer Schweizerin oder eines Schweizers
das Kind einer Schweizerin oder eines Schweizers
eine Person unter 25 Jahren aus einer ausländischen Familie, die in dritter Generation in der Schweiz lebt
ein minderjähriges staatenloses Kind
eine Person, die ihre Schweizer Staatsangehörigkeit verloren hat (z. B. durch Heirat mit einer ausländischen Person).
Ab wann kann ein Gesuch gestellt werden?
Damit Sie ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen können, müssen Sie nicht so lange in der Schweiz gelebt haben wie für eine ordentliche Einbürgerung. Die Aufenthaltsdauer in der Schweiz, die für die erleichterte Einbürgerung verlangt ist, ist von Fall zu Fall verschieden.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für eine erleichterte Einbürgerung sind im Wesentlichen die gleichen wie für die ordentliche Einbürgerung. Hinzukommen zusätzliche Voraussetzungen, die aber von Fall zu Fall verschieden sein können; mehr erfahren Sie auf der Seite Wie werde ich Schweizerin oder Schweizer des Staatssekretariats für Migration.
Mit dem Self-Check Einbürgerung erfahren Sie in wenigen Klicks, ob Sie die wichtigsten Kriterien für eine erleichterte Einbürgerung erfüllen.
Was kostet eine erleichterte Einbürgerung?
Der Preis für eine erleichterte Einbürgerung variiert je nach Alter:
250 Franken für Minderjährige unter 12 Jahren
650 Franken für Minderjährige ab 12 Jahren
900 Franken für Erwachsene.
Der Gesamtbetrag muss im Voraus bezahlt werden und wird nicht zurückerstattet, wenn das Gesuch abgewiesen wird.
Wie muss man vorgehen?
Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung muss auf dem offiziellen Formular beim Staatssekretariat für Migration eingereicht werden. Sie können das Formular per E-Mail anfordern; darin müssen Sie ihre genaue Postadresse angeben, an die das Formular geschickt werden soll.
Dem Gesuch sind bestimmte Dokumente beizulegen, wobei das von Fall zu Fall andere Dokumente sein können. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Wie werde ich Schweizerin oder Schweizer des Staatssekretariats für Migration.
Wie lange dauert ein Verfahren der erleichterten Einbürgerung?
Ein Verfahren der erleichterten Einbürgerung dauert im Durchschnitt anderthalb Jahre.
FAQ Schweizer Bürgerrecht des Staatssekretariats für Migration.
FAQ – Ehe für alle (erleichterte Einbürgerung) des Staatssekretariats für Migration.
FAQ – Erleichterte Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation des Staatssekretariats für Migration.
Für die erleichterte Einbürgerung: Self-Check Einbürgerung des Staatssekretariats für Migration.