Um das Fahren lernen zu dürfen, brauchen Sie einen Lernfahrausweis. Die dafür nötigen Schritte können Sie schon vor dem 17. Geburtstag in Angriff nehmen. Klicken Sie sich durch die notwendigen Schritte.
Absolvieren Sie einen Nothilfekurs, damit Sie den Lernfahrausweis beantragen können. Der Nothelferausweis ist sechs Jahre gültig. Anbieter für Nothilfekurse gibt es viele. Mit einer Internet-Suche finden Sie Anbieter aus Ihrer Region.
Das Gesuch für den Lernfahrausweis kann in der Regel frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag an die zuständige Behörde gestellt werden.
Das Gesuchsformular finden Sie auf der Website des Strassenverkehrsamts Ihres Wohnkantons zum Download. Dort erfahren Sie auch, wo Sie das ausgefüllte Gesuchsformular einreichen können.
Wenn die Behörden Ihr Gesuch für den Lernfahrausweis bestätigt haben, können Sie sich zur Theorieprüfung anmelden. In den meisten Kantonen werden Sie aufgefordert, sich per Internet anzumelden.
Die Kosten für die Theorieprüfung variieren von Kanton zu Kanton. Bitte erkundigen Sie sich beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.
Die Theorieprüfung können Sie beliebig oft wiederholen.
Nach der bestandenen Theorieprüfung erhalten Sie den Lernfahrausweis.
Mit dem Lernfahrausweis können Sie mit einer Begleitperson fahren. Dabei gilt es einiges zu beachten.
Für Autos (Kategorie B) ist der Lernfahrausweis 24 Monate und für Motorräder (Kategorie A) 4 Monate lang gültig.
Ihr Lernfahrausweis ist nur in der Schweiz gültig. Von Lernfahrten im Ausland ist auch aus versicherungstechnischen Gründen abzuraten.
Als Begleitperson müssen Sie mindestens 23 Jahre alt sein, die Autoprüfung vor mindestens drei Jahren bestanden haben und den Führerausweis nicht mehr auf Probe haben.
Unterwegs müssen Sie dafür sorgen, dass die Sicherheit gewährleistet ist und die Verkehrsvorschriften eingehalten werden.
Sie müssen die Handbremse leicht erreichen und bedienen können.
Als Begleitperson haften Sie für Vergehen, wenn Sie gegen Ihre Pflichten verstossen. Der Fahrschüler oder die Fahrschülerin ist für Zuwiderhandlungen verantwortlich, die er oder sie aufgrund seiner Fahrtauglichkeit hätte vermeiden können.
Auf der Rückseite des Fahrzeugs müssen Sie gut sichtbar eine blaue Tafel mit weissem «L» anbringen. Die Tafel müssen Sie entfernen, wenn keine Lernfahrt stattfindet.
Für Lernfahrten dürfen Sie nur Motorfahrzeuge brauchen, für die eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.
Weder Sie noch Ihre Begleitperson dürfen vor einer Lernfahrt Alkohol getrunken haben. (Ab 0,1 Promille machen Sie sich strafbar.)
In einem Auto dürfen andere Personen bei Lernfahrten mitfahren.
Der Verkehrskundeunterricht ist obligatorisch. Er dauert 8 Stunden, die auf zwei bis vier Tage verteilt werden, und wird von Fahrschulen und Fahrlehrerinnen und -lehrern angeboten.
Sie brauchen einen gültigen Lernfahrausweis, um den Verkehrskundeunterricht besuchen zu können.
Sie können sich erst zur praktischen Fahrprüfung anmelden, wenn Sie den Verkehrskundeunterricht besucht haben. Ausnahme: Wenn Sie bereits einen Fahrausweis der Kategorie A, A1 oder B1 haben, müssen Sie den Verkehrskundeunterricht nicht mehr besuchen.
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um die praktische Führerprüfung machen zu dürfen. Eine Expertin oder ein Experte beurteilt, ob Sie sicher fahren und die Verkehrsregeln einhalten. Ihre Fahrlehrerin oder Ihr Fahrlehrer kann am besten einschätzen, ob Sie in der Lage sind, die Prüfung zu bestehen. Ohne professionellen Unterricht ist die Prüfung kaum zu schaffen.
Sie können sich beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons zur Führerprüfung anmelden.
Die praktische Führerprüfung müssen Sie in einem Fahrzeug der entsprechenden Fahrzeugkategorie ablegen.
An die Prüfung müssen Sie folgende Dokumente mitbringen:
einen gültigen Ausweis (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis)
Ihren Lernfahrausweis
Ihren Führerausweis, falls Sie bereits andere Fahrzeugkategorien lenken dürfen
den Fahrzeugausweis für das Prüfungsfahrzeug.
Wenn Sie die Führerprüfung bestanden haben, erhalten Sie per Post den Führerausweis auf Probe.
Wenn Sie die Führerprüfung beim ersten Mal nicht bestehen, dann können Sie diese gewöhnlich nach Ablauf eines Monats wiederholen.
Zweimaliges Nichtbestehen
Bestehen Sie die Führerprüfung ein zweites Mal nicht, so müssen Sie die Bescheinigung einer zugelassenen Fahrlehrerin oder eines zugelassenen Fahrlehrers vorweisen, um sich ein drittes Mal anmelden zu können. In der Bescheinigung muss stehen, dass Sie Ihre Fahrausbildung abgeschlossen haben.
Dreimaliges Nichtbestehen
Wenn Sie die praktische Führerprüfung dreimal nicht bestanden haben, müssen Sie einen Fahreignungstest machen. Erst dann dürfen Sie ein weiteres Mal an die Prüfung. Wenn Sie den Test nicht bestehen, wird ihr Lernfahrausweis ungültig. Dann müssen Sie ein verkehrspsychologisches Gutachten absolvieren und dieses muss positiv ausfallen, bevor Sie ein weiteres Mal zur Prüfung antreten dürfen.
Viermaliges Nichtbestehen
Sollten Sie die Führerprüfung auch beim vierten Mal nicht bestehen, dann können Sie nur ein weiteres Mal zur Prüfung antreten, wenn Sie ein verkehrspsychologisches Gutachten absolvieren und dieses positiv ausfällt.
Wenn Sie erstmals einen Führerausweis der Kategorie A (Motorräder) oder der Kategorie B (Auto) erwerben, dann erhalten Sie zunächst den Führerausweis auf Probe.
Die Probezeit dauert drei Jahre. Sollten Sie in dieser Zeit wegen einer Widerhandlung den Führerausweis abgeben müssen, dann wird die Probezeit um ein Jahr verlängert.
Während der Probezeit müssen Sie einen eintägigen Weiterausbildungskurs besuchen. Nachdem Sie den Führerausweis auf Probe erhalten haben, müssen Sie den sogenannten WAB-Kurs innerhalb von zwölf Monaten besuchen.
Was es genau kostet, den Führerausweis zu machen, hängt davon ab, in welchem Kanton Sie wohnen, wieviel Unterricht und wie viele Prüfungsanläufe Sie brauchen. Sie müssen etwa mit folgenden Kosten rechnen:
Sehtest: 10 bis 15 Franken
Nothilfekurs: 100 bis 200 Franken
Theoriebuch (nicht obligatorisch): ca. 30 Franken
Theorieprüfung: 30 bis 40 Franken
Lernfahrausweis 20 bis 80 Franken
Verkehrskundeunterricht: 200 bis 280 Franken
Fahrschullektion (nicht obligatorisch, 45- 50 Min.): 80 bis 110 Franken pro Lektion
Praktische Führerprüfung: 120 bis 140 Franken
WAB-Kurs: 340 bis 510 Franken
Führerausweis auf Probe: 30 bis 60 Franken
Unbefristeter Führerausweis: 15 bis 70 Franken
Für die genauen Gebühren erkundigen Sie sich bitte beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.