Vorgehen
Wenn Sie krank sind oder wenn Sie sich während der Schwangerschaft nicht wohl fühlen, müssen Sie so schnell wie möglich Ihren Arbeitgeber informieren.
Ein Arztzeugnis müssen Sie in der Regel erst ab dem dritten Abwesenheitstag vorlegen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, welche Regelung für Sie gilt.
Wenn Sie wegen Krankheit oder Schwangerschaft nur zu einem reduzierten Pensum arbeiten können, muss die Ärztin oder der Arzt auf dem Arztzeugnis die maximale Anzahl Stunden angeben, die Sie pro Tag oder pro Woche arbeiten können.
Krankheit und Lohn
Es sind zwei Fälle zu unterscheiden:
Ihr Arbeitgeber hat für seine Angestellten eine Krankentaggeld-Versicherung abgeschlossen. Die meisten Arbeitgeber sind so versichert. In diesem Fall bekommen Sie während 720 oder 730 Krankheitstagen innerhalb von 900 Tagen weiterhin Lohn, je nach Versicherung. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber. Bitte beachten Sie: Solange Sie krankgeschrieben sind, dürfen Sie nicht arbeiten. Tun Sie dies trotzdem, so wird die Versicherung Anzeige erstatten und das ausbezahlte Krankentaggeld zurückfordern.
Ihr Arbeitgeber hat für seine Angestellten keine Krankentaggeld-Versicherung abgeschlossen. In diesem Fall muss er Ihnen während einer bestimmten Dauer weiterhin Lohn zahlen. Im ersten Anstellungsjahr beträgt diese Dauer drei Wochen, und mit mehr Anstellungsjahren nimmt sie zu bis zu einem Maximum von vier Monaten. Die genaue Dauer der Lohnfortzahlung variiert von Region zu Region.
Krankheit und Kündigung
In der Zeit, in der Sie krankgeschrieben sind, darf Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht kündigen. In der sogenannten Sperrfrist gilt ein Kündigungsschutz:
während 30 Tagen im ersten Anstellungsjahr
während 90 Tagen vom zweiten bis zum fünften Anstellungsjahr
während 180 Tagen ab dem sechsten Anstellungsjahr
Bitte beachten Sie: In der Probezeit kann Ihr Arbeitgeber Ihnen auch dann kündigen, wenn Sie krankgeschrieben sind.
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie Ihre Kündigung auch während einer Krankschreibung einreichen.
Wenn Sie krank werden, nachdem Sie die Kündigung bekommen wird die Kündigungsfrist während der Zeit der Krankschreibung unterbrochen. Sie läuft erst dann weiter, wenn Sie Ihre Arbeit wieder aufnehmen können.
Vorgehen
Bei einem Unfall müssen Sie Ihren Arbeitgeber so rasch wie möglich informieren, und zwar unabhängig davon, ob der Unfall während der Arbeitszeit oder in der Freizeit passiert ist.
Der Arbeitgeber muss umgehend seine Versicherung informieren. Diese stellt Ihnen ein Formular zu, in dem Sie und Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Angaben zum Unfall und zu Ihrem Gesundheitszustand machen müssen.
Unfall und Lohn
In der Schweiz müssen die Arbeitgeber ihre Angestellten gegen die Folgen von Unfällen versichern.
Ab dem dritten Tag nach dem Unfall erhalten Sie ein Taggeld, das 80 Prozent Ihres Lohns entspricht.
Das Taggeld wird unabhängig davon ausgerichtet, ob der Unfall am Arbeitsplatz (Berufsunfall) oder in der Freizeit (Nichtberufsunfall) passiert ist.
Einzige Ausnahme: Wenn Sie angestellt sind und Ihre wöchentliche Arbeitszeit weniger als 8 Stunden beträgt, dann sind nur die Berufsunfälle versichert sowie die Unfälle, die auf dem Arbeitsweg passieren.
Die Taggelder werden für eine bestimmte Dauer ausbezahlt. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber über die für Sie geltenden Bedingungen.
Bitte beachten Sie: Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Sie wegen eines Unfalls für arbeitsunfähig erklärt, müssen Sie sich daran halten. Arbeiten Sie trotzdem, so wird die Versicherung Anzeige erstatten und das ausbezahlte Taggeld zurückfordern.
Unfall und Kündigung
In der Zeit, in der Sie nach einem Unfall krankgeschrieben sind, darf Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht kündigen. In der sogenannten Sperrfrist gilt ein Kündigungsschutz:
während 30 Tagen im ersten Anstellungsjahr
während 90 Tagen ab dem zweiten bis zum fünften Anstellungsjahr
während 180 Tagen ab dem sechsten Anstellungsjahr
Bitte beachten Sie: In der Probezeit kann Ihr Arbeitgeber Ihnen auch dann kündigen, wenn Sie wegen eines Unfalls krankgeschrieben sind.
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie Ihre Kündigung auch in der Zeit einreichen, in der Sie sich von einem Unfall erholen.
Wenn Sie einen Unfall haben, nachdem Sie die Kündigung bekommen haben, wird die Kündigungsfrist während der Zeit der Krankschreibung unterbrochen. Sie läuft erst dann weiter, wenn Sie Ihre Arbeit wieder aufnehmen können.
Auf den Webseiten des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) finden Sie weitere Informationen über die Kündigung, den Kündigungsschutz und die Sperrfirst sowie über die Arbeitsunfähigkeit.
Informationen für Selbstständigerwerbende finden Sie auf der Seite berufliche Selbstständigkeit.
Auf der Seite Schwangerschaft, Mutterschutz und Arbeit finden Sie detaillierte Informationen zum entsprechenden Thema.
Für Informationen betreffend Invalidität können Sie die Seite Invalidenversicherung konsultieren.