Die wichtigste Notfallnummer in der Schweiz und in Europa ist 112. Sie verbindet Sie in jeder Notlage mit der Alarmzentrale der Polizei. Sie können sie auch mit einer ausländischen SIM-Karte anrufen oder mit einer Prepaid-Karte ohne Guthaben.
Weitere Notfallnummern | |
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Polizei | 117 |
Feuerwehr | 118 |
Dargebotene Hand | 143 (20 bis 70 Rappen pro Gespräch) |
Ambulanz | 144 |
Vergiftungsnotruf | 145 |
Telefonhilfe für Kinder und Jugendliche (Pro Juventute) | 147 |
SBB-Transportpolizei | 0800 117 117 |
Helpline des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA (Konsularische Dienstleistungen) | 0800 247 365 |
Wenn in der Schweiz eine unmittelbare Gefahr für die Bevölkerung droht, wird diese per Sirenenalarm gewarnt. Es gibt zwei Alarmzeichen:
Der allgemeine Alarm ertönt, wenn eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. Es ist ein regelmässig auf- und absteigender Ton, der 1 Minute dauert und in den folgenden 5 Minuten einmal wiederholt wird: https://youtu.be/6x93o2HDSLA
Der Wasseralarm kommt ausschliesslich in gefährdeten Gebieten unterhalb von Stauanlagen vor. Er besteht aus 12 tiefen Tönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden: https://youtu.be/Z0CBTr5FFZ4
Immer am ersten Mittwoch im Februar findet der jährliche Sirenentest statt.
Weitere Informationen über die Alarmsignale gibt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz.
Die kostenlose Alertswiss-App alarmiert und informiert Sie bei Gefahren wie Hochwasser und Waldbrandgefahr und alarmiert Sie im Falle von Katastrophen wie zum Beispiel einem Chemie- bzw. AKW-Unfall oder auch bei Terrorgefahr.
Was tun beim allgemeinen Alarm?
Informieren Sie sich über die App oder der Webseite von Alertswiss und hören Sie Radio. Die SRG-Sender und viele Privatradios verbreiten im Katastrophenfall die Verhaltensanweisungen der Behörden.
Folgen Sie den Anweisungen.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Was tun bei beim Wasseralarm?
Verlassen Sie das gefährdete Gebiet sofort.
Beachten Sie örtliche Merkblätter, Anweisungen der Behörden und informieren Sie sich über die App Alertswiss.
Wenn es brennt, zählt jede Sekunde. Die drei Verhaltensregeln bei Brand sind: alarmieren – retten – löschen.
Alarmieren: 118 anrufen (Feuerwehr); Gefährdete Personen warnen
Retten: Menschen und Tiere retten; Sich selber nicht gefährden
Löschen: Brand bekämpfen; Einsatzkräfte einweisen
Weitere Informationen zum richtigen Verhalten bei Bränden.
Wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, müssen Sie sofort anhalten. Es spielt keine Rolle, wer die Schuld für den Unfall trägt. Wenn Sie nicht anhalten oder sich von der Unfallstelle entfernen, machen Sie sich strafbar. Werden beim Verkehrsunfall Personen verletzt oder gar getötet, gilt das Nichtanhalten an der Unfallstelle oder deren Verlassen als Unfallflucht.
Was tun bei einem Verkehrsunfall?
Verschaffen Sie sich einen Überblick.
Sichern Sie die Unfallstelle ab.
Leisten Sie Nothilfe.
Alarmieren Sie die Rettungsdienste.
Betreuen Sie verletzte Personen.
Detaillierte Checkliste zum Verhalten bei einem Verkehrsunfall.
Was tun bei einem Unfall auf der Autobahn?
Bei Unfällen auf der Autobahn gilt zusätzlich:
Lenken Sie das Fahrzeug wenn möglich sofort auf den Pannenstreifen und schalten Sie die Warnblinklichter ein.
Alarmieren Sie die Polizei (117 oder 112), bevor Sie unter Beobachtung des Verkehrs aus dem Fahrzeug aussteigen.
Steigen Sie nicht aus dem Fahrzeug aus, wenn Sie sich dadurch selber in eine gefährliche Situation begeben.
Sind Sie aus dem Fahrzeug ausgestiegen, tragen Sie zu Ihrem Schutz eine Warnweste.
Bringen Sie sich ausserhalb der Fahrbahn in Sicherheit.
Laufen Sie dem Pannenstreifen entlang dem Verkehr entgegen und bewegen Sie das Pannendreieck auf und ab.
Platzieren Sie das Pannendreieck gut sichtbar mindestens 100 m von der Unfallstelle entfernt, um diese abzusichern.
Schaden am Fahrzeug
Wenn Fahrzeuge einen Schaden erlitten haben, gehen Sie folgendermassen vor:
Bewegen Sie die Fahrzeuge nicht und fotografieren Sie die beschädigten Fahrzeuge möglichst von allen Seiten.
Füllen Sie das Europäische Unfallprotokoll aus; es gehört in jedes Handschuhfach. Wahrscheinlich haben Sie es von Ihrer Versicherung bekommen. Sie können es auch downloaden oder bei der Polizei beziehen.
Rufen Sie immer die Polizei immer an, wenn es verletzte Personen gibt (auch nur leichtverletzte) oder auch wenn die involvierten Personen Schwierigkeiten machen oder auch im Zweifelsfall der Unfallsituation.
Melden Sie den Schaden sofort Ihrer Versicherung.
App Alertswiss: alarmiert und informiert bei Gefahren und Katastrophen - kostenlos: https://www.alert.swiss/de/app.html
Automatischer Notruf und Notfallpass auf Smartphone: Anleitung
Erste Hilfe-App des SRK (Schweizerisches Rotes Kreuz) – kostenlos: