Um in der Schweiz heiraten zu können, müssen Sie und Ihr künftiger Ehemann oder Ihre künftige Ehefrau eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen:
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Sie müssen urteilsfähg sein.
Sie dürfen nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben.
Wenn Sie nicht das Schweizer Bürgerrecht haben, müssen Sie je nach Herkunftsland ein Einreisevisum für die Eheschliessung in der Schweiz haben.
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie Ihre Heiratsabsicht dem Zivilstandsamt Ihres Wohnorts melden.
Das Zivilstandsamt gibt Ihnen das Formular «Vorbereitung der Eheschliessung» zum Ausfüllen und sagt Ihnen, welche anderen Dokumente Sie vorlegen müssen.
Wenn Sie alle erforderlichen Vorbereitungen im Hinblick auf die zivile Trauung getroffen haben und alles in Ordnung ist, erhalten Sie vom Zivilstandsamt die Bewilligung zur Trauung. Sie ist 3 Monate lang gültig.
Sie können sich beim Zivilstandsamt Ihres Wohnorts oder, wenn Sie möchten, bei einem anderen Zivilstandsamt in der Schweiz trauen lassen.
Bei der Trauung müssen zwei Trauzeuginnen oder Trauzeugen anwesend sein, die volljährig und urteilsfähig sind.
Nach der Trauung erhalten Sie eine Trauungsurkunde. Damit werden insbesondere Ort und Datum der Trauung sowie die Namen der Eheleute vor und nach der Trauung nachgewiesen.
Nach der zivilen Trauung können Sie, wenn Sie möchten, sich auch religiös trauen lassen. Wie Sie vorgehen müssen, erfahren Sie bei Ihrer Religionsgemeinschaft.
Die Kosten für die zivile Trauung (Dokumente und Trauungsakt) liegen schweizweit zwischen 300 und 400 Franken. Bei besonderen Wünschen – beispielsweise Trauung an einem Samstag – kommen zusätzliche Kosten hinzu.
Über die Kosten einer religiösen Trauung informieren Sie sich bei Ihrer Religionsgemeinschaft.
In der Schweiz können die Eheleute nach der Heirat ihren Namen behalten. Sie können aber auch den Namen der Ehefrau oder des Ehemannes als gemeinsamen Familiennamen wählen.
Beachten Sie:
Doppelnamen aus den Namen der Ehefrau und des Ehemannes wie «Müller Huber» sind nicht möglich.
Sogenannte Allianznamen mit Bindestrich zwischen den Namen der Ehefrau und des Ehemannes (z.B. Müller-Huber) sind weiterhin erlaubt. Sie werden aber nicht ins Zivilstandsregister eingetragen. Sie können aber im Alltag verwendet und auf Antrag in der Identitätskarte und im Pass eingetragen werden.
Nach der Heirat ist Ihr neuer Zivilstand «verheiratet».
Diese Tatsache wie auch ein allfälliger Namenswechsel müssen Sie der Gemeindeverwaltung, der kantonalen Steuerverwaltung, Ihrem Arbeitgeber, Ihrer Bank, der Post und Ihren Versicherungen melden.
Wenn Sie Ihren Namen geändert haben, denken Sie daran, dass Sie auch die Identitätskarte, den Pass, den Führerausweis, die Bank- und Kreditkarten ändern lassen müssen.
Wenn Sie eine Schweizer Bürgerin oder einen Schweizer Bürger heiraten, erhalten Sie nicht automatisch das Schweizer Bürgerrecht. Sie können aber ein vereinfachtes Einbürgerungsverfahren durchlaufen.
Vorbereitung
Wenn Sie im Ausland heiraten wollen, gilt für Sie ein spezifisches Verfahren. Dazu gehört Folgendes:
Sie müssen beim Zivilstandsamt des Ortes, an dem Sie heiraten wollen, anfragen, welche Dokumente Sie aus der Schweiz mitbringen müssen.
Sie müssen die Schweizer Botschaft oder das Schweizer Konsulat im Land, in dem Sie heiraten wollen, über diese Absicht informieren.
Wenn Ihr künftiger Ehemann oder Ihre künftige Ehefrau ausländisch ist, müssen Sie bei der Migrationsbehörde Ihres Wohnkantons oder der Schweizer Botschaft oder dem Schweizer Konsulat anfragen, unter welchen Voraussetzungen Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau in die Schweiz einreisen oder hier wohnen darf.
Hat die Ehefrau oder der Ehemann oder haben beide das Schweizer Bürgerrecht, so müssen Sie die Dokumente, die Sie nach der Trauung im Ausland erhalten, der Schweizer Botschaft oder dem Schweizer Konsulat im betreffend Land zustellen: Diese oder dieses übermittelt die Dokumente an das Zivilstandsamt Ihres Heimatortes in der Schweiz.
Besitzt die Ehefrau oder der Ehemann das Schweizer Bürgerrecht nicht, so werden in der Regel zusätzliche Dokumente verlangt. Informieren Sie sich frühzeitig bei der Schweizer Vertretung im betreffenden Land, welche Dokumente erforderlich sind.
Wenn beide Eheleute ausländisch sind, nehmen Sie Kontakt auf mit der Migrationsbehörde ihres Wohnkantons; diese ist für das Anerkennungsverfahren zuständig.
Zusätzliche Informationen über die Heirat, das Ehevorbereitungsverfahren im In- und im Ausland und über die Namenswahl finden Sie auf folgenden Webseiten:
Zu den finanziellen Folgen der Ehe und zur elterlichen Sorge finden Sie die Informationen auf den entsprechenden Seiten dieses Portals.
Für individuelle Fragen zur Ehe wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt, an das Zivilstandsamt Ihrer Wohngemeinde oder an die Schweizer Vertretung im Ausland.