Es kann jede im Kanton Glarus stimmberechtigte Person ab 18 Jahren kandidieren. Voraussetzungen: Schweizer Staatsbürgerschaft; Wohnsitz im Kanton; keine umfassende Beistandschaft.
Stimmen für Personen, die bis zum Vortag des Wahlsonntags ihr 65. Altersjahr vollendet haben, sind ungültig .
Es gibt kein obligatorisches Anmeldeverfahren.
Kandidierende können sich jedoch freiwillig bis am 4. September 2023, 12 Uhr, schriftlich bei der Staatskanzlei anmelden. Frist- und formgerecht gemeldete Kandidaturen werden online und im Amtsblatt publiziert. Die Anmeldung ist keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Die zu meldenden Informationen sind in Artikel 16 der kantonalen Verordnung über die politischen Rechte festgehalten. Die Staatskanzlei steht bei Fragen zur Verfügung.
Es gibt kein obligatorisches Anmeldeverfahren. Die Frist für die Meldung einer Kandidatur im Rahmen des freiwilligen Anmeldeverfahrens endet am 4. September 2023, 12 Uhr. Informationen dazu finden sich unter Eidgenössische Wahlen 2023 – Kanton Glarus.
Nein.
Ein Ständerat kann nicht gleichzeitig dem Regierungsrat angehören.
Im interkantonalen Vergleich ist als Besonderheit zu werten, dass bereits 16-Jährige wählen dürfen. Es gilt zudem eine Höchstaltersgrenze für Mitglieder des Ständerates: Stimmen für Personen, die bis zum Vortag des Wahlsonntags ihr 65. Altersjahr vollendet haben, sind ungültig.
Es gibt keine offizielle Kandidatenliste, da es kein offizielles Anmeldeverfahren gibt. Die im Rahmen des freiwilligen Anmeldeverfahrens gemeldeten Kandidaturen werden auf Eidgenössische Wahlen 2023 – Kanton Glarus publiziert. Es bleiben weiterhin alle im Kanton Glarus wohnhaften, stimmberechtigten Personen ab 18 Jahren wählbar.
Es gibt keine kantonalen Vorgaben bezüglich Transparenz der Finanzierung einer Wahlkampagne.
Auf www.gl.ch.
Die Stimmberechtigten erhalten ein kantonales Merkblatt mit dem Wahlmaterial.