Wenn Sie finanzielle Probleme haben, Ihre offenen Rechnungen nicht mehr bezahlen können oder sogar schon betrieben werden, sollten Sie sich Hilfe holen. In jedem Kanton gibt es öffentliche Schuldenberatungsstellen.
Organisationen oder Personen, denen Sie Geld schulden, sind Ihre sogenannten Gläubiger. Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Schulden fristgerecht zu bezahlen, können Sie mit Ihren Gläubigern vereinbaren, wie viel Sie abzahlen und bis wann. Ihr Budget sollte es Ihnen erlauben, die vereinbarte Summe innerhalb von 3 Jahren zu bezahlen.
Alle Gläubigerinnen und Gläubiger müssen mit Ihrem Vorschlag einverstanden sein, damit die Abzahlungsvereinbarung zustande kommt. Solange Sie sich an die Vereinbarung halten, dürfen die Gläubiger Sie dann nicht mehr betreiben.
Die Schuldenberatungsstelle in Ihrem Kanton informiert Sie genau über diese sogenannte aussergerichtliche Schuldensanierung und hilft Ihnen bei der Abwicklung.
Wenn keine Abzahlungsvereinbarung (siehe oben) zustande kommt, können Sie eine Lösung mit Hilfe des Gerichtes suchen. Sie müssen dafür beim zuständigen Gericht an Ihrem Wohnort ein Gesuch stellen. Die Schuldenberatungsstellen helfen dabei.
Tritt das Gericht auf das Gesuch ein, stoppt es mit einer sogenannten Stundung die Betreibungen und setzt einen Sachverwalter ein. Der Betreibungsstopp gibt Zeit, einen Vorschlag für die Bereinigung der Schulden vorzulegen. Bei den gerichtlichen Verfahren der Schuldensanierung fallen Gerichtskosten an, die Sie als Schuldner oder Schuldnerin bezahlen müssen.
Ausführliche Informationen zur gerichtlichen Schuldensanierung finden Sie unter den Stichworten «Einvernehmliche Schuldenbereinigung» und «gerichtlicher Nachlassvertrag» bei den Schuldenberatungen und bei den zuständigen Gerichten.
Wenn keine Schuldensanierung mehr möglich ist, können Sie sich für zahlungsunfähig erklären und ein Gesuch auf Eröffnung des Privatkonkurses stellen.
Ihr Vermögen wird unter Ihren Gläubigerinnen und Gläubigern verteilt; für die weiterhin offenen Schulden erhalten sie Schuldscheine. Der Privatkonkurs löscht Ihre Schulden nicht, stoppt aber die Betreibungen, solange Sie nicht zu neuem Vermögen kommen. Er hebt zudem eine allfällige Lohnpfändung auf, sie können also wieder über Ihren ganzen Lohn verfügen. Es steht Ihnen wieder mehr Geld zur Verfügung als das betreibungsrechtliche Existenzminimum. Der Privatkonkurs kann somit zur finanziellen Erholung beitragen.
Für detaillierte Informationen zum Konkursverfahren, wenden Sie sich an das Konkursamt oder an die Schuldenberatungsstellen
Schuldenberatung (Informationsquellen gemäss Dachverband):
Informationen: Caritas, Schuldeninfo, Plusminus
Konkursämter pro Kanton
Konkurs von Unternehmen: Das KMU-Portal informiert