Form
Wenn Sie das Arbeitsverhältnis auflösen möchten, müssen Sie dies Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer oder Ihrem Angestellten mitteilen.
Im Arbeitsvertrag ist in der Regel angegeben, ob die Kündigung schriftlich erfolgen muss. Wenn nicht, genügt eine mündliche Kündigung.
Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Angestellte oder Ihr Angestellter bzw. Ihr Arbeitgeber die Kündigung auch tatsächlich bekommt. Die Kündigung ist nämlich erst ab dem Zeitpunkt gültig, an dem die andere Partei sie erhalten hat.
Es empfiehlt sich daher, die Kündigung per Einschreiben zu schicken. Sie können das Kündigungsschreiben aber auch direkt übergeben. Verlangen Sie in diesem Fall eine schriftliche Empfangsbestätigung, zum Beispiel auf einer Kopie Ihres Kündigungsschreibens.
Inhalt
Das Kündigungsschreiben muss mindestens die folgenden Punkte enthalten:
Korrekte und genaue Angaben (Name, Adresse) zur Arbeitnehmerin oder zum Arbeitnehmer und zum Arbeitgeber
Angaben zum Arbeitsvertrag, der aufgelöst werden soll (Arbeitsvertrag vom X.Y.20ZZ…)
Datum, auf das hin das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden soll (üblicherweise auf Monatsende; beachten Sie die Kündigungsfrist)
Das Kündigungsschreiben sollte unterzeichnet und datiert sein.
Bitte beachten Sie: In der Schweiz sind Sie nicht verpflichtet, einen Kündigungsgrund zu nennen. Die andere Partei kann aber verlangen, dass Sie die Kündigung begründen, und in diesem Fall müssen Sie den Kündigungsgrund schriftlich angeben.
Vorlage für ein Kündigungsschreiben
Hier können Sie ein Muster für ein Kündigungsschreiben herunterladen.
Frist einhalten
Wenn Sie das Arbeitsverhältnis beenden wollen, müssen Sie die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. Wenn Ihr Arbeitsvertrag oder der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) keine Kündigungsfrist enthält, gelten die folgenden Fristen:
in der Probezeit : 7 Kalendertage
im ersten Anstellungsjahr: 1 Monat, Kündigung jeweils auf das Monatsende möglich (Beispiel: Wenn das Kündigungsdatum der 13. Juni ist und Sie einen Monat Kündigungsfrist haben, dann endet Ihr Arbeitsvertrag am 31. Juli.)
vom zweiten bis zum neunten Anstellungsjahr: 2 Monate, jeweils auf das Monatsende
ab dem zehnten Anstellungsjahr: 3 Monate, jeweils auf das Monatsende.
Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch am vereinbarten Datum. In der Regel kann er nicht vorzeitig gekündigt werden, ausser aus wichtigen Gründen oder wenn der Vertrag selber diese Möglichkeit vorsieht.
Der Arbeitgeber und die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer können einen befristeten Arbeitsvertrag aber im gegenseitigen Einvernehmen vorzeitig auflösen, wenn sie dabei die gesetzlichen Vorgaben beachten.
Wenn Sie nach Ablauf der Kündigungsfrist keine Arbeit mehr haben, müssen Sie sich arbeitslos melden. Informieren Sie sich darüber auf der Seite Arbeitslosigkeit.
Krankheit oder Unfall während der Kündigungsfrist
Wenn Sie nach der Kündigung durch den Arbeitgeber krank werden oder einen Unfall haben, ist die Kündigungsfrist unterbrochen, solange Sie krankheits- oder unfallbedingt abwesend sind. Die Frist läuft weiter, sobald Sie wieder arbeiten können und wird bis zum nächsten möglichen Kündigungstermin verlängert (zum Beispiel bis zum Ende des Monats).
Achtung: Kündigt der Arbeitnehmer selbst, kann er sich nicht auf eine Sperrfrist berufen.
Ferien während der Kündigungsfrist
Während der Kündigungsfrist können Sie grundsätzlich Ihre restlichen Ferien beziehen. Der Arbeitgeber kann den Ferienbezug aber verweigern, wenn eine betriebliche Notlage vorliegt. In diesem Fall können Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass er Ihnen die restlichen Ferientage auszahlt.
Kündigung und Sperrfrist
Nach der Probezeit, bei Krankheit oder Unfall darf Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht kündigen. In diesen Fällen sind die Angestellten während der sogenannten Sperrfrist vor Kündigung geschützt:
30 Tage im ersten Anstellungsjahr
90 Tage vom zweiten bis zum fünften Anstellungsjahr
180 Tage ab dem sechsten Anstellungsjahr
Dasselbe gilt bei Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Geburt. Auf der Seite Schutz von Schwangeren und von Müttern am Arbeitsplatz finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.
In all diesen Fällen muss der Arbeitgeber warten, bis die oder der Angestellte wieder zur Arbeit kommt. Erst dann ist eine Kündigung erlaubt.
Wichtig: Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie auch während einer Sperrfrist kündigen.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) stellt eine FAQ-Liste zur Verfügung. Dort finden Sie detaillierte Informationen zu den Themen Kündigung, Kündigungsschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während der Sperrfrist, Ferien in der Kündigungsfrist usw. Ebenfalls verfügbar sind Informationen betreffend Kündigungsschutz während des obligatorischen Militär- oder Zivildienstes.