Die Mehrwertsteuer (oft abgekürzt mit MWST oder Mwst.) ist eine Steuer auf dem Konsum und eine wichtige Einnahmequelle für den Staat. Sie wird von den Konsumentinnen und Konsumenten bezahlt, aber bei den Unternehmen erhoben.
Im Preis, den die Kundinnen und Kunden für Waren und Dienstleistungen bezahlen, ist die Mehrwertsteuer bereits enthalten. Das Unternehmen, welches die Waren und Dienstleistungen verkauft, kassiert die Mehrwertsteuer ein und gibt sie dem Staat ab.
Musste das Unternehmen für die Produktion dieser Waren oder Dienstleistungen Vorprodukte einkaufen, kann es die dafür bezahlte Mehrwertsteuer abziehen von der Mehrwertsteuer, die es von seinen Kunden bezogen hat und dem Staat überweisen muss. Man nennt dies Vorsteuerabzug.
Der Bund erhebt auf den Kauf von Produkten und Dienstleistungen die Mehrwertsteuer. Diese ist jedoch nicht für alle Produkte gleich hoch.
Übersicht über die Mehrwertsteuersätze.
Unternehmen
Unternehmen, die jährlich mehr als 100'000 Franken Umsatz erzielen, müssen Mehrwertsteuer bezahlen. Sie müssen sich bei der eidgenössischen Steuerverwaltung anmelden und ihre Umsätze jährlich abrechnen. Mit der Anmeldung wird ihnen eine Mehrwertsteuer-Nummer zugeteilt.
Dies gilt auch für Unternehmen im Ausland, sofern sie Leistungen in der Schweiz erbringen.
Organisatoren von Anlässen
Organisatoren von einmaligen Sport-, Kultur- oder anderen Anlässen (z. B. Dorf- oder Quartierfest) müssen Mehrwertsteuer abrechnen. Dies gilt, wenn sie mit dem Verkauf von Essen und Trinken, Werbung usw. mindestens 100'000 Franken einnehmen.
Vereine
Gemeinnützige Institutionen oder nicht gewinnorientierte, ehrenamtlich geführte Vereine müssen sich ab einem Umsatz von 250'000 Franken für die Mehrwertsteuer anmelden.
Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen müssen sich selbst bei der eidgenössischen Steuerverwaltung für die Mehrwertsteuer anmelden. Die Unternehmen werden online durch die Anmeldung geführt: Die Mehrwertsteuerpflicht wird abgeklärt und die Unternehmen müssen angeben, wie sie ihre Mehrwertsteuer abrechnen wollen.
Kleine Unternehmen, Organisatoren von Anlässen oder Vereine können diese vereinfacht pauschal abrechnen, ohne die effektiv einkassierte Mehrwertsteuer und die Vorsteuerabzüge auszuweisen.
Die Mehrwertsteuerabrechnung erfolgt elektronisch, in der Regel halb- oder vierteljährlich. Die eidgenössische Steuerverwaltung stellt Online-Abrechnungstools zur Verfügung.
Unternehmen müssen auf Rechnungen ihre Mehrwertsteuernummer angeben. Diese setzt sich zusammen aus der Unternehmensidentifikationsnummer und der Endung MWST. Jedes Schweizer Unternehmen hat eine Unternehmensidentifikationsnummer. Diese UID kann online abgefragt werden.
Für Unternehmen:
Eidgenössische Steuerverwaltung: Umfassende Informationen zur Mehrwertsteuer
Eidgenössische Steuerverwaltung: Kontakt für Mehrwertsteuerfragen
Eidgenössische Steuerverwaltung: Steuerinformationen «Mehrwertsteuer» (pdf)
KMU-Portal: Informationen zur Mehrwertsteuer
Gesetzgebung: Bundesgesetz vom 12. Juni 2009 über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG)
Für Konsumentinnen und Konsumenten:
Kauf und Bestellung von Waren im Ausland – Bezahlung und Rückerstattung der Mehrwertsteuer