Sind Sie Ausländerin oder Ausländer, so zieht ein Umzug in die Schweiz auch Formalitäten für einen Aufenthalt nach sich. Auf ch.ch finden Sie Informationen zur Aufenthaltsbewilligungen und die Reisedokumente, die Sie für die Einreise in die Schweiz benötigen.
Im Ausland lebende Personen, die in der Schweiz Wohnsitz nehmen wollen dürfen einen Grossteil ihres Hab und Guts in die Schweiz einführen, ohne dafür Zoll zahlen zu müssen.
Diese Regelung gilt auch, wenn Sie einen Umzug an einen Zweitwohnsitz in der Schweiz planen. Für Fahrzeuge und für Tiere müssen Sie jedoch Zoll zahlen.
Damit Sie Mobiliar, Haustiere, Sammlungen und Fahrzeuge in die Schweiz einführen können, ohne Zollabgaben zu entrichten, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:
Sie müssen Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen und dies beglaubigen lassen. Achtung: Studierende müssen diese Voraussetzung nicht erfüllen, wenn sie ihre Möbel, ihre üblichen persönlichen Gegenstände und ihr Unterrichtsmaterial mitbringen wollen.
Sie müssen Ihr mitgebrachtes Hab und Gut vor dem Umzug mindestens sechs Monate für Ihren persönlichen Gebrauch verwendet haben und auch zukünftig weiterverwenden.
Sie müssen während der Öffnungszeiten einer Zollstelle, die für Handelsware zuständig ist, umziehen.
Beim Grenzübertritt müssen Sie an der Zollstelle mehrere Dokumente vorweisen:
vollständige Auflistung aller einzuführenden Güter (auf einem gesonderten Blatt),
Formular (im Doppel) für die zollfreie Einfuhr von Umzugsgut, das Sie auf der Website des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit herunterladen können,
Ausweisdokument (Pass oder Identitätskarte),
ein Dokument, das belegt, dass Sie sich bei den Behörden Ihres Herkunftsstaates abgemeldet haben,
eine Aufenthaltsbewilligung der Schweiz oder ein anderes Dokument, das den Wohnsitzwechsel belegt (z. B. ein Arbeitsvertrag oder ein Mietvertrag),
ausländischer Fahrzeugausweis für Fahrzeuge oder eine Zulassungsbestätigung
Beleg für den Kauf oder die Miete einer Unterkunft.
Vergessen Sie nicht, diese Dokumente einer allfällig von Ihnen beauftragten Umzugsfirma auszuhändigen.
Sie müssen den Grenzübertritt nicht vorgängig dem Zoll ankündigen; dieser Schritt ist aber empfehlenswert, um an gewissen Zollstellen den Ablauf der Formalitäten zu beschleunigen. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit stellt eine Liste der infragekommenden Zollstellen und weitere Informationen auf der Webseite Umzug (Übersiedlungsgut) zur Verfügung.
Wollen Sie Ihr Hab und Gut zollfrei einführen, müssen Sie dies innert zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Umzugs tun.
Für weiterführende Informationen können Sie die Liste häufiger Fragen (FAQ Umzugsgut) auf der Website des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit konsultieren.
Um mehr über Thema «Wohnung mieten » zu erfahren, verweisen wir Sie auf das Infoblatt Wohnen in der Schweiz, das in 18 Sprachen zur Verfügung steht.
Ch.ch informiert Sie über das Thema Aufenthaltsbewilligung, über die zur Einreise in die Schweiz notwendigen Reisedokumente und über den Immobilienerwerb durch Ausländerinnen und Ausländer.