Falls Sie noch keinen AHV-Ausweis besitzen oder Ihren AHV-Ausweis verloren haben, können Sie das entsprechende Formular ausfüllen, das Sie auf der Internetsite des Informationsstelle der AHV/IV finden, und dieses bei ihrem Arbeitgeber einreichen.
So werden Sie eine (neue) AHV-Karte erhalten.
Falls Sie noch keinen AHV-Ausweis besitzen oder Ihren AHV-Ausweis verloren haben, können Sie das entsprechende Formular ausfüllen, das Sie auf der Internetsite des Informationsstelle der AHV/IV finden, und dieses bei Ihrer Verbandsausgleichskasse oder bei der kantonalen Ausgleichskasse, die für die Erhebung der Versicherungsbeiträge zuständig ist, einreichen.
So werden Sie eine (neue) AHV-Karte erhalten.
Falls Sie noch keinen AHV-Ausweis besitzen oder Ihren AHV-Ausweis verloren haben und im Ausland leben, müssen Sie sich an die Schweizerische Ausgleichskasse SAK wenden, die Ihnen einen (neuen) Ausweis ausstellen wird.
Wenn Sie im Ausland leben und in der Schweiz arbeiten, lesen Sie die Kapitel «Sie sind angestellt oder "Sie sind selbstständig oder Sie arbeiten nicht», um einen (neuen) AHV-Ausweis zu erhalten.
Mehr zum Thema AHV-Nummer in der Schweiz erfahren Sie auf der entsprechenden Seite des Bundesamtes für Sozialversicherungen.
Allgemeine Informationen zur AHV-Nummer finden Sie auf der Seite Die AHV-Nummer.