Die Schweiz hat drei politische Ebenen:
Bund
Kantone (26)
Gemeinden (aktuell rund 2100)
Der Bund dient als gemeinsamer Rahmen für das Ganze. Die drei Ebenen des Staates haben jeweils eigene politische Kompetenzen.
Die Kompetenzen sind nach dem Subsidiaritätsprinzip auf Bund, Kantone und Gemeinden aufgeteilt.
Die Gemeinden handeln eigenständig und entsprechend nach kantonalem Recht und nach Bundesrecht. Wenn sie bestimmte Aufgaben nicht mehr eigenständig erfüllen können, übernehmen diese die Kantone. Wenn die Kantone nicht mehr eigenständig handeln können, greift der Bund ein. Der Bund übernimmt auch jene Aufgaben, die eine einheitliche Regelung auf nationaler Ebene erfordern.
Der Bund ist nur in den Bereichen zuständig, welche die Verfassung ihm zuweist:
Aussenpolitik
nationale Sicherheitspolitik
Zollwesen
Geldwesen
Rechtsetzung auf Bundesebene
Landesverteidigung
Aufgaben, die nicht ausdrücklich dem Bund zugewiesen sind, fallen in die Zuständigkeit der Kantone. In gewissen Bereichen wie zum Beispiel bei den höheren Fachschulen teilen sich Bund und Kantone die Kompetenzen.
Die Kantone handeln sehr eigenständig. Laut Bundesverfassung sind sie gleichberechtigt und geben sich ihre eigene Kantonsverfassung.
In der Kompetenz der Kantone liegen innerhalb der Kantonsgrenzen zum Beispiel folgende Bereiche:
die Finanzen
das politische System
die Steuern (Erhebung der Steuern)
Die Kantone arbeiten untereinander und mit dem Bund in den thematischen interkantonalen Konferenzen (Gesundheit, Soziales, Sicherheit, Bildung usw.) und in der Konferenz der Kantonsregierungen zusammen.
Die kleinste politische Einheit in der Schweiz ist die Gemeinde. Die Gemeinden übernehmen Aufgaben, die ihnen vom Bund und ihrem Kanton zugewiesen werden (z. B. Führen der Einwohnerregister oder Zivilschutz). In verschiedenen Bereichen haben sie auch eigene Zuständigkeiten, zum Beispiel:
Bildung und Schulwesen
Sozialwesen
Energieversorgung
Infrastruktur (Strassen, Liegenschaften)
Raumplanung
Steuern
Die Bundesverfassung steht über allen anderen Schweizer Erlassen. Sie hat somit Vorrang vor allen Gesetzen und Verordnungen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden.
Im Gegensatz zu anderen Ländern kann in der Schweiz nicht geprüft werden, ob Erlasse verfassungsmässig sind. Das Bundesgericht kann somit ein Gesetz, das vom Parlament verabschiedet wurde, nicht aufheben, selbst wenn es gegen die Verfassung verstösst. Eine weitere Besonderheit der Schweiz ist, dass die Verfassung regelmässig mittels direkter Demokratie geändert wird.