Auf Bundesebene verkörpert das Bundesgericht die Judikative: Es bildet das oberste Gericht der Schweiz. Daneben gibt es auf Bundesebene das Bundesstrafgericht, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundespatentgericht.
Das Bundesgericht
Das Bundesgericht ist die oberste rechtsprechende Behörde der Schweiz. Es beurteilt in letzter Instanz alle Beschwerden gegen Urteile der höchsten kantonalen Gerichte, des Bundesstrafgerichts, der Bundesverwaltungsgerichts und des Bundespatentgerichts. Das Bundesgericht sorgt mit seinen Urteilen dafür, dass das eidgenössische Recht im Einzelfall korrekt angewendet wird und die verfassungsmässigen Rechte der Bürgerinnen und Bürger geschützt werden.
Das Bundesstrafgericht
Die meisten Straffälle werden in erster Instanz durch kantonale Gerichte entschieden. Das Bundesstrafgericht beurteilt Straftaten gegen die Interessen des Bundes, Sprengstoffdelikte, grenzüberschreitende Fälle von Wirtschaftskriminalität, organisiertes Verbrechen, Korruption und Geldwäscherei sowie Straftaten mit Bezug zur Luftfahrt oder zu Kriegsmaterial.
Das Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über die Beschwerden gegen Verfügungen der eidgenössischen Behörden. Die aufgeworfenen Fragen sind zum Teil gesellschaftlich und politisch kontrovers, beispielsweise bei Grundsatzentscheiden im Asylrecht und bei grossen Verkehrs- oder Infrastrukturprojekten.
Das Bundespatentgericht
Technische Erfindungen, deren Entwicklung oft hohe Kosten verursacht, werden mit Patenten geschützt und stellen damit ein wertvolles Rechtsgut dar. Das Bundespatentgericht entscheidet im Streitfall, ob für eine technische Neuentwicklung Patentschutz beansprucht werden kann und ob Patentrechte verletzt worden sind. Das Bundespatentgericht befindet zum Beispiel auch darüber, wer die rechtmässige Inhaberin oder der rechtmässige Inhaber eines Patentes ist oder wie ein Patent im Rahmen einer Lizenz genutzt werden darf.