Die Mitgliederzahl der einzelnen Kantonsparlamente ist unterschiedlich. In den meisten Fällen hängt sie von der Anzahl Einwohnerinnen und Einwohner ab. Gegenwärtig liegt sie zwischen 50 Mitgliedern im Kanton Appenzell Innerrhoden und 180 im Kanton Zürich.
Alle Kantonsparlamente sind wie das eidgenössische Parlament Milizparlamente. Das heisst, deren Mitglieder können neben ihrer Parlamentstätigkeit noch einer anderen Erwerbstätigkeit nachgehen.
Ein Kantonsparlament hat in erster Linie die Aufgabe, über die kantonalen Gesetze zu befinden (annehmen, zurückweisen oder ändern) und Stellung zu nehmen zu Initiativen und Petitionen, die von Bürgerinnen und Bürgern, Gemeinden oder von einem oder mehreren Parlamentsmitgliedern eingereicht werden.
Zudem entscheidet das Kantonsparlament über den von der Kantonsregierung vorgelegten Voranschlag und bewilligt die Erhebung von Abgaben und Steuern.
Nicht zuletzt überwacht das Parlament die Tätigkeit der Regierung.
Die Parlamentsmitglieder treffen sich regelmässig – ungefähr einmal im Monat – nach einem fixen Kalender. Diese Sitzungen sind in der Regel ebenso öffentlich wie die Protokolle dazu.
Sie finden sich zudem in Ad-hoc-Kommissionen (zum Beispiel Verkehrskommission, Wirtschaftskommission) zusammen und analysieren Sachfragen und bereiten Geschäfte vor, die dann im Parlament (Plenum) beraten oder der Regierung unterbreitet werden.
Jedes Jahr wird ein Mitglied des Parlaments zur Parlamentspräsidentin oder zum Parlamentspräsidenten gewählt. Die betreffende Person hat insbesondere die Aufgabe, die Sitzungen des Parlaments zu leiten.