Die Offenlegungspflicht gilt für
in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien und parteilose Mitglieder der Bundesversammlung. (Parteisektionen auf Kantons- und Gemeindeebene sind grundsätzlich nicht betroffen);
Personen und politische Organisationen, deren Aufwendungen für eine Kampagne zu einer Nationalratswahl oder zu einer eidgenössischen Abstimmung über 50 000 Franken betragen;
Personen und politische Organisationen, deren Aufwendungen für eine erfolgreiche Ständeratswahl über 50 000 Franken betragen haben.
Die Offenlegungspflicht ist nicht immer gleich ausgestaltet. Sie hängt von den politischen Akteurinnen und Akteuren und der Kampagne ab. Anonyme Spenden oder Spenden aus dem Ausland sind (mit Ausnahme von Spenden zur Finanzierung von Kampagnen zu Ständeratswahlen) allgemein untersagt. Spenden von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern sind zulässig.
Finanzierungen, die die politischen Akteurinnen und Akteure offenlegen müssen, im Überblick:
Politische Parteien und parteilose Mitglieder der Bundesversammlung müssen offenlegen:
alle Spenden (inkl. Naturalspenden) über 15 000 Franken pro Spenderin oder Spender und Jahr (mit Identität der Urheberin bzw. des Urhebers, Wert der Spende und Datum der Vergabe);
ihre Einnahmen des vergangenen Kalenderjahres (nur für Parteien);
Beiträge ihrer Gewählten und anderer Mandatsträgerinnen und -träger (nur für Parteien).
Personen und politische Organisationen, deren Aufwendungen für eine Kampagne zu einer eidgenössischen Abstimmung oder Nationalratswahl über 50 000 Franken betragen, müssen offenlegen:
alle Spenden (inkl. Naturalspenden) über 15 000 Franken pro Spenderin oder Spender, die sie in den zwölf Monaten vor einer Abstimmung oder Wahl erhalten haben (mit Identität der Urheberin oder des Urhebers, Wert der Spende und Datum der Vergabe);
die budgetierten Einnahmen;
die Schlussrechnung über die Einnahmen.
Personen und politische Organisationen, deren Aufwendungen für eine Kampagne zu einer Ständeratswahl über 50 000 Franken betragen haben, müssen offenlegen:
alle Spenden (inkl. Naturalspenden) über 15 000 Franken pro Spenderin oder Spender, die sie in den zwölf Monaten vor der Wahl erhalten haben (mit Identität der Urheberin oder des Urhebers, Wert der Spende und Datum der Vergabe);
alle anonymen Spenden und alle Spenden aus dem Ausland, die sie in den letzten zwölf Monaten vor der Wahl erhalten haben, unabhängig vom Betrag (Spenden von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern sind nicht betroffen);
die Schlussabrechnung über die Einnahmen.
Sie können die offengelegten Daten zur Finanzierung der Kampagnen und politischen Parteien während fünf Jahren einsehen. Die vorgesehenen Fristen im Überblick:
Vor den Wahlen oder Abstimmungen:
Bei einer Kampagne zu einer Nationalratswahl oder zu einer eidgenössischen Abstimmung können Sie die budgetierten Einnahmen (inkl. versprochene und bereits gewährte Spenden) rund einen Monat vor dem Abstimmungs- oder Wahltag einsehen.
Informationen zu Spenden, die kurz vor dem Abstimmungs- beziehungsweise Wahltag gewährt werden, werden laufend publiziert.
Nach den Wahlen oder Abstimmungen:
Nach einer Kampagne zu einer Nationalratswahl oder zu einer eidgenössischen Abstimmung können Sie die Schlussrechnung über die Kampagne (inkl. nach dem Wahl- oder Abstimmungstag vergebene Spenden) rund zweieinhalb Monate nach dem Abstimmungs- oder Wahltag einsehen.
Nach einer Kampagne zu einer Ständeratswahl können Sie die Schlussrechnung über die Kampagne rund eineinhalb Monate nach Amtsantritt der gewählten Person einsehen.
Ab 30. August 2024
Die Parteien und parteilosen Abgeordneten müssen ihre jährliche Finanzierung bis am 30. Juni des Folgejahres offenlegen. Sie können diese Informationen seit dem 30. August 2024 einsehen.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle überprüft, ob die Meldungen vollständig und rechtzeitig eingehen. Sie überprüft die Richtigkeit der eingereichten Informationen mittels Stichproben.
Sie meldet Verstösse den Strafverfolgungsbehörden. Die strafrechtlich verfolgten Personen oder Organisationen riskieren bis zu 40 000 Franken Busse.
Die eidgenössische Finanzkontrolle unterstützt auch politische Akteure bei der Erfüllung aller Meldepflichten. Sie bietet ihnen Informationen und Schulungen zur Nutzung des elektronischen Registers an.
Informationen der Eidgenössischen Finanzkontrolle zur Transparenz bei der Politikfinanzierung
Informationen des Bundesamts für Justiz zur zur Transparenz bei der Politikfinanzierung.