Die Regierung der Schweiz besteht aus den sieben Mitgliedern des Bundesrates.
Ein Mitglied des Bundesrates hat jeweils für ein Jahr die Aufgabe der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten. Er oder sie leitet die Bundesratssitzungen. Diese Person vertritt ausserdem die Regierung gegen aussen, zum Beispiel an internationalen Treffen. Im Unterschied zu anderen Ländern hat der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin der Schweiz kaum mehr Entscheidungsmöglichkeiten als die anderen Bundesratsmitglieder
Es ist häufig die Rede von einem «achten Bundesrat», dem Bundeskanzler. Dieser hat eine unterstützende und beratende Rolle für den Bundesrat.
Das Parlament wählt die Mitglieder des Bundesrats alle vier Jahre. Es kann ein Mitglied des Bundesrates beliebig oft wiederwählen. Die Wiederwahl ist üblich. In den meisten Fällen endet die Zeit im Bundesrat daher mit einem freiwilligen Rücktritt. Erfolgt dieser nicht auf Ende der vierjährigen Legislatur, wählt das Parlament in einer Ersatzwahl eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger.
Die Regierung soll die Schweizer Bevölkerung repräsentieren. Das Parlament muss deshalb bei der Wahl auf unterschiedliche Kriterien achten. Laut Verfassung muss es darauf Rücksicht nehmen, dass die Landesgegenden und Sprachregionen angemessen vertreten sind. Zudem wird in der Regel die Stärke der politischen Parteien berücksichtigt. Als Wahlkriterium gilt ebenfalls, dass Männer und Frauen etwa gleich stark im Bundesrat vertreten sein sollen.
Weitere Informationen zur Bundesratswahl erfahren Sie im Video «Das Anfängerpult wird frei».
Der Bundesrat regiert die Schweiz. Er beurteilt die politische Lage und lenkt die Bundesverwaltung bei der Erledigung der grundlegenden Aufgaben des Staates.
Zu seinen Aufgaben gehört Folgendes:
Der Bundesrat bereitet neue Gesetze vor und unterbreitet diese dem Parlament.
Der Bundesrat setzt die Gesetze um, die das Parlament beschlossen hat. Dazu erlässt er Verordnungen. Diese führen die gesetzlichen Bestimmungen im Detail aus. Deshalb wird die Regierung auch «Exekutive», also «vollziehende oder ausübende Gewalt», genannt.
Der Bundesrat leitet die Bundesverwaltung mit ihren sieben Departementen. Jedes Mitglied des Bundesrats steht einem Departement vor.
Der Bundesrat vertritt die Schweiz gegenüber dem Ausland.
Der Bundesrat plant langfristig. Er legt Leitlinien fest und gibt Ziele vor. Er kontrolliert, ob die Aufgaben erfüllt und die Ziele erreicht wurden. Der Bundesrat plant und überprüft ebenfalls die Bundesfinanzen, die vom Parlament bewilligt werden.
Der Bundesrat muss das Parlament, die Kantone und die Öffentlichkeit laufend über seine Entscheide und Absichten informieren. Schauen Sie sich das nachfolgende Video zur Kommunikation des Bundesrates an, wenn Sie mehr dazu wissen wollen.
Die Aufgabenbereiche der Regierung ergänzen sich mit jenen des Parlaments und der Gerichte. Die Gewaltenteilung teilt die Macht in der Schweiz zwischen diesen drei Akteuren auf.
Der Bundesrat trifft sich in der Regel einmal pro Woche im «Chalet fédéral», dem Bundesratssitzungszimmer im Bundeshaus. Diese Sitzung findet jeweils am Mittwoch statt – ausser während den Sessionen des Parlaments, dann wird sie am Freitag durchgeführt. Der Bundesrat berät die Geschäfte und trifft seine Entscheide.
An der Sitzung nehmen insgesamt zehn Personen teil: die sieben Mitglieder des Bundesrates, der Bundeskanzler und die beiden Vizekanzler.
An seiner wöchentlichen Sitzung berät der Bundesrat sehr viele Geschäfte. Pro Jahr sind es mehr als 2’500 Geschäfte. Deshalb braucht es eine sorgfältige Vorbereitung. Die sieben Departemente und die Bundeskanzlei unterstützen den Bundesrat bei der Vorbereitung. Mehr dazu im folgenden Video.
An der Sitzung selber dürfen nur die sieben Mitglieder des Bundesrates entscheiden. Sie sind gleichberechtigt und treffen ihre Entscheide immer gemeinsam. Sie diskutieren an der Bundesratssitzung und suchen eine gemeinsame Lösung. Nur wenn er keine solche findet, stimmt der Bundesrat ab.
Ist der Entscheid gefasst, vertreten alle Mitglieder diesen vereint gegen aussen. Auch wenn er nicht mit ihrer persönlichen Auffassung oder mit der Haltung ihrer Partei übereinstimmt. Das sogenannte «Kollegialitätsprinzip» wird auch im Video «In der Sitzung immer per Sie» erklärt:
Der Bundesrat im Parlamentswörterbuch
Hintergrundwissen in der Videoserie «Der Bundesrat kurz erklärt».