Informationen zum Zielland
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stellt Dossiers zum Thema «Leben und Arbeiten im Ausland» mit nützlichen Informationen zu den wichtigsten Zielländern zur Verfügung. Diese Dossiers liefern unter anderem Hinweise zum Arbeitsmarkt, zu Versicherungen, Unterkünften und zum Schulsystem in Ihrem Gastland.
Administratives
Sie können die Liste zu den Formalitäten beim Auswandern des EDA verwenden: Meldepflichten, Zollformalitäten, Schweizer Banken im Ausland, soziale Sicherheit, Führerschein usw.
Die Auslandschweizerorganisation SwissCommunity liefert ebenfalls wichtige Informationen zu Themen, die das Leben im Ausland betreffen: Schweizer Bürgerrecht, Militärdienst, Hilfe im Ausland, Schweizervereine, Finanzen und Vorsorge usw.
Personen, die ins Ausland ziehen, sind nicht mehr verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschliessen. Bestimmte Personengruppen müssen jedoch in der Schweiz versichert bleiben, und andere dürfen ihre Krankenversicherung in der Schweiz beibehalten. Die Bedingungen hängen auch vom Zielland ab.
Wenn Sie in die EU/EFTA ziehen
In der Regel müssen Sie in jenem EU-/EFTA-Staat, in dem Sie arbeiten, eine Krankenversicherung abschliessen. Dies gilt nicht für Rentnerinnen und Rentner, Grenzgängerinnen und Grenzgänger, entsandte Arbeitnehmende oder Bezügerinnen und Bezüger von Arbeitslosenentschädigung in der Schweiz.
Auf der Website der Auslandschweizerorganisation SwissCommunity finden Sie ausführliche Erklärungen zur Krankenversicherung in der EU/EFTA für die unterschiedlichen Personenkategorien.
Wenn Sie ausserhalb der EU/EFTA leben werden
Wenn Sie in ein Land ausserhalb der EU/EFTA auswandern, können Sie Ihre Grundversicherung in der Schweiz nicht mehr beibehalten. Ausnahmen sind entsandte Arbeitnehmende. In allen anderen Fällen gibt es mehrere Lösungen, um versichert zu bleiben:
Sie können Ihren Versicherer bitten, einen privaten Vertrag abzuschliessen, um Ihren Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.
Sie können nach einer Versicherungslösung in Ihrem zukünftigen Aufenthaltsland suchen.
Es gibt Versicherungen, die internationale Lösungen anbieten. Siehe Liste der internationalen Lösungen der Auslandschweizerorganisation SwissCommunity.
Entsandte Arbeitnehmende
Das Bundesamt für Gesundheit erklärt die unterschiedlichen Bestimmungen für die Krankenversicherung je nach Land, in das Sie entsandt werden.
Bezügerinnen und Bezüger einer Schweizer Rente
Das BAG liefert Hinweise zur Krankenversicherung für Bezügerinnen und Bezüger einer schweizerischen Rente im Ausland.
Wenn Sie ins Ausland ziehen, ist es wichtig, sich bei einer Schweizer Vertretung im Ausland (Botschaft oder Konsulat) anzumelden. Dies erleichtert Ihnen die Kontaktaufnahme in Notfällen und ermöglicht es Ihnen, Dokumente (Heirat, Geburt, Todesfall) und das Stimmrecht in der Schweiz zu erhalten.
Sie finden die Adresse Ihrer Schweizer Vertretung auf der Website des EDA.
Sie können auch den Online-Schalter für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer des EDA benutzen.
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können an eidgenössischen Abstimmungen sowie an den Nationalratswahlen teilnehmen. Die Teilnahme an kantonalen Abstimmungen ist in einigen Kantonen möglich
Das EDA liefert Hinweise zum Ruhestand im Ausland.
Das BAG liefert Erklärungen zur Krankenversicherung für Bezügerinnen und Bezüger einer schweizerischen Rente im Ausland.
Informationen des EDA zum Auswandern
Informationen von SwissCommunity zum Leben im Ausland
Dienstleistungen, die die Schweiz ihren Staatsangehörigen gewähren kann, die sich im Ausland aufhalten oder im Ausland tätig sind.
Informationen der AHV/IV zum Thema
Informationen zur Arbeit im Ausland und zum Angebot für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer auf ch.ch
«SwissInTouch» - die Schweiz in der Tasche: App für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer