Nicht reglementierte Berufe
In der Schweiz gibt es sogenannte reglementierte Berufe und nicht reglementierte Berufe. Ist Ihr Beruf nicht reglementiert, darf grundsätzlich jede und jeder darin arbeiten. Sie benötigen daher keine Anerkennung Ihres ausländischen Diploms. In vielen Fällen können Sie sich aber eine sogenannte Niveaubescheinigung für ausländische Hochschuldiplome ausstellen lassen. Dies kann Ihre Chancen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt erhöhen.
Beispiele für nicht reglementierte Berufe sind Chemikerin oder Schauspieler.
Reglementierte Berufe - Anerkennung
Wenn Ihr Beruf reglementiert ist, kontaktieren Sie die zuständige Anerkennungsstelle. Beispiele für reglementierte Berufe sind Ärztin oder Taxifahrer.
Beschleunigtes Meldeverfahren
Sie sind Bürgerin oder Bürger eines EU- oder EFTA-Landes und wollen während höchstens 90 Tagen pro Jahr in der Schweiz eine Dienstleistung erbringen? Dann profitieren Sie vom beschleunigten Meldeverfahren und können so Ihre ausländische Ausbildung anerkennen lassen.
Sie wollen in der Schweiz studieren oder eine Weiterbildung machen? Dann melden Sie sich am besten frühzeitig bei der Universität oder Hochschule, an der Sie studieren wollen. Diese entscheidet im Rahmen des Anmelde- oder Aufnahmeverfahrens darüber, ob sie Ihre ausländische Matura oder Ihr Abitur anerkennt.