Bevor Sie eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, müssen Sie unbedingt einige wichtige Punkte klären. So müssen Sie die Rechtsform Ihres künftigen Unternehmens bestimmen (Einzelfirma, GmbH, AG…) und einen Business-Plan erstellen.
Das KMU-Portal für kleine und mittlere Unternehmen des Staatssekretariats für Wirtschaft bietet eine Fülle von Informationen und listet eine Reihe von Fragen auf, die Sie sich stellen sollten, bevor Sie eine eigene Firma gründen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in der Schweiz eine Firma gründen wollen, dann erhalten Sie auf einer speziellen Seite des KMU-Portals des Staatssekretariats für Wirtschaft spezifische Informationen.
Je nach Rechtsform, die Sie für Ihre Firma gewählt haben, sind Sie verpflichtet, sich im Handelsregister eintragen zu lassen, oder Sie können es freiwillig tun.
Für die Eintragung im Handelsregister haben Sie folgende Möglichkeiten:
Sie melden sich beim Handelsregisteramt Ihres Kantons.
Sie tragen sich online ein über den offiziellen Easygov-Schalter.
Details zu den Bedingungen und den Kosten für die Eintragung im Handelsregister finden Sie auf dem KMU-Portal des Staatssekretariats für Wirtschaft auf der Seite Handelsregister: Rechte und Pflichten für KMU.
Wenn Sie sich selbstständig machen, müssen Sie sich um die Versicherungen kümmern, insbesondere um:
Beschäftigen Sie Angestellte, so müssen Sie auch für sie an diese Versicherungen denken.
Informationen dazu, welche Versicherungen Sie abschliessen müssen und wie Sie vorgehen müssen, finden Sie auf der entsprechenden Seite des KMU-Portals des Staatssekretariats für Wirtschaft.
Liegt Ihr Jahresumsatz voraussichtlich über 100 000 Franken, so müssen Sie sich unaufgefordert bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung anmelden.
Mit dem Online-Fragebogen der ESTV finden Sie heraus, ob Ihr Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig ist; wenn ja, registrieren Sie sich auf EasyGov und melden Sie sich online für die MWST an: EasyGov.swiss - Der Online-Schalter für Unternehmen
Erläuterungen zur MWST finden Sie auf dem KMU-Portal des Staatssekretariats für Wirtschaft und auf der Seite «MWST»
Unter bestimmten Bedingungen können Sie sich das Kapital Ihrer 2. Säule (berufliche Vorsorge nach BVG) und – falls vorhanden – der 3. Säule auszahlen lassen, um sich selbstständig zu machen.
Die Bedingungen dafür und die vorgeschriebenen Verfahren finden Sie unter: 2. Säule (Kapitel «Vorzeitige Auszahlung der 2. Säule bei der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit») und 3. Säule (Kapitel «Bezug des Guthabens: möglicher Zeitpunkt») .
Je nach Rechtsform, die Sie für Ihre Firma gewählt haben, müssen Sie Steuern bezahlen.
Die folgende Übersicht des SECO zeigt, in welchem Fall welche Steuern bezahlt werden müssen:
Gesellschaftsform | Bund | Kanton | Gemeinde |
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Personengesellschaften
| Direkte Bundessteuer vom Einkommen | Einkommens- und Vermögenssteuern | Zu- und Abschläge zur Staatssteuer, teilweise eigene Tarife und Bestimmungen |
Kapitalgesellschaften
| Direkte Bundessteuer vom Gewinn | Gewinn- und Kapitalsteuer | Zuschläge oder Abschläge zur Staatssteuer |
Detaillierte Informationen dazu, welche Steuern Sie als Unternehmerin oder Unternehmer bezahlen müssen, finden Sie in der Übersicht auf dem KMU-Portal des SECO.
Auf der Seite «Arten von Steuern » finden Sie weitere Details zu den Steuern in der Schweiz.
Die kostenlose Online-Dienstleistung «EasyGov» des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) unterstützt Sie bei allen Schritten, die erforderlich sind, damit Sie sich selbstständig machen können.
Suchen Sie Unterstützung für Ihre Organisation oder Ihr Projekt? Finden Sie in wenigen Klicks die passenden Förderangebote: Standortförderguide des Bundes (promotion.guide)
Das offizielle KMU-Portal bietet eine Checkliste für Selbstständige an, damit Sie sicher nichts vergessen.
Bitte beachten Sie: Möchten Sie als Ausländerin oder Ausländer eine Firma gründen, dann konsultieren Sie auch die Seite Ausländische Staatsangehörige: Firmengründung des KMU-Portals.
Übersichtlich geordnete Links zu Behördendienstleistungen von A wie Arbeitsbewilligungen bis Z wie Zahlungsfristerstreckung auf: www.online-services.admin.ch