Mit einer Strafanzeige zeigen Sie eine Straftat bei den Behörden an. Wenn Sie einen Vorfall rasch melden, kann die Polizei allfällige Spuren sichern und Personen befragen. Eine Anzeige kann sich gegen eine bekannte oder gegen eine unbekannte Person richten.
Eine Straftat können Sie auf jedem Polizeiposten oder bei der Staatsanwaltschaft mündlich oder schriftlich und kostenlos anzeigen. Nehmen Sie bitte einen behördlichen Ausweis mit.
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Sachbeschädigung und kleinere Diebstähle können Sie bei Suisse ePolice online melden.
Was passiert bei schweren Delikten?
Schwere Delikte, sogenannte Offizialdelikte, werden von den Behörden verfolgt, sobald diese Kenntnis davon haben. Auch wenn keine Strafanzeige oder ein Strafantrag gemacht worden ist. Dies gilt zum Beispiel, wenn Sie jemand lebensgefährlich verletzt hat (schwere Körperverletzung) oder bei sexuellen Handlungen mit Kindern.
Wenn Sie von einem Offizialdelikt wissen, ist es wichtig, eine Strafanzeige einzureichen, damit die Behörden etwas unternehmen können.
Was tun bei leichteren Delikten?
Leichtere Delikten, sogenannte Antragsdelikte, sind zum Beispiel Beschimpfung oder wenn jemand Ihren Zaun verbiegt (Sachbeschädigung) oder Ihnen einen schmerzhaften Fausthieb verpasst (Tätlichkeit).
Damit gegen solche Taten ein Strafverfahren eröffnet werden kann, ist es wichtig, dass Sie innert einer Frist von drei Monaten einen sogenannten Strafantrag einreichen. Sie können den Strafantrag nur erstatten, wenn Sie selbst durch die Tat verletzt oder geschädigt worden sind. Wenn Sie handlungsunfähig sind, kann dies auch Ihre gesetzliche Vertreterin oder Ihr gesetzlicher Vertreter tun.
Einen Strafantrag können Sie jederzeit zurückziehen.
Wenn Sie eine Strafanzeige eingereicht haben, können Sie bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft nachfragen, ob ein Strafverfahren eingeleitet worden ist.
Die Polizei ermittelt, was passiert ist und überweist dann das Verfahren an die Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird und untersucht dann den Fall.
Kommt der Fall vor Gericht, trägt die Staatsanwaltschaft die Anklage vor. Die beschuldigte Person kann sich verteidigen.
Das Gericht bzw. die Richterin oder der Richter hört zu, nimmt allenfalls weitere Beweise ab und fällt am Schluss das Urteil.
Die verurteilte Person kann das Urteil mit einem Rechtsmittel anfechten (Einsprache, Berufung, Beschwerde oder Rekurs). Es ist empfehlenswert, sich dabei von einer Fachperson beraten zu lassen.
Wenn Sie eine Strafanzeige eingereicht haben, können Sie bei den Strafverfolgungsbehörden nachfragen, ob auf die Anzeige hin ein Strafverfahren eingeleitet und wie es erledigt wird.
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