Der Zivildienst ist der zivile Ersatzdienst zum Militärdienst. Er ist jenen Personen vorbehalten, die den Militärdienst nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Die Einsätze finden in hauptsächlich im Sozial- und Gesundheitswesen und im Umweltbereich statt.
Um Zivildienst leisten zu können, müssen Sie vier Voraussetzungen erfüllen:
Sie sind militärdiensttauglich.
Sie erklären in Ihrem Zulassungsgesuch, dass Sie den Militärdienst nicht mit Ihrem Gewissen vereinbaren können.
Sie haben nach Einreichung Ihres Gesuchs innerhalb von drei Monaten den Einführungstag besucht.
Sie sind bereit, den Zivildienst nach allen gesetzlichen Vorgaben zu leisten.
Gesuch einreichen
Ein Gesuch für den Zivildienst können Sie frühestens einreichen, nachdem Sie an der Rekrutierung für militärdiensttauglich befunden worden sind.
Falls Sie Ihr Gesuch erst später während eines laufenden Militärdienstes einreichen, müssen Sie diesen weiter leisten, bis Sie den Entscheid zur Zulassung zum Zivildienst erhalten haben. Ausnahmen: Wenn Sie Ihr Gesuch drei Monate vor der Rekrutenschule oder einem Wiederholungskurs einreichen, müssen Sie nicht einrücken.
Das Gesuch können Sie nur elektronisch einreichen. Informieren Sie sich auf der Website des Bundesamtes für Zivildienst ZIVI. Dort können Sie Sie sich anschliessend in E-ZIVI, dem Dienstleistungsportal des Zivildienstes, registrieren. Wenn Sie keinen Zugang zum Internet haben, wenden Sie sich telefonisch an das zuständige Regionalzentrum.
Haben Sie Ihr Gesuch eingereicht, können Sie sich über Ihr Konto für einen Einführungstag in Ihrer Region anmelden; Sie müssen ihn innerhalb von 3 Monaten absolvieren. Einführungstage finden nur unter der Woche statt und die Teilnehmerzahl ist beschränkt.
Nachdem Sie den Einführungstag erfolgreich besucht haben, müssen Sie innert zwei Wochen Ihr Gesuch bestätigen. Erst nach der Bestätigung werden Sie zum Zivildienst zugelassen.
Zivildienst – wie lange?
Der Zivildienst dauert anderthalbmal so lange wie der Militärdienst. Wenn Sie die Rekrutenschule nicht besucht oder nicht vollständig absolviert haben, müssen Sie einen langen Einsatz leisten. Dieser dauert mindestens 180 Tage (6 Monate) und muss bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach Zulassung absolviert werden. Weiter müssen Sie jährlich mindestens 26 Tage Einsatz leisten.
Wenn Sie die Rekrutenschule bestanden haben, gelten andere Regeln.
Zivildiensteinsätze – wo und wann?
Zivis leisten ihre Einsätze in den acht Tätigkeitsbereichen des Zivildienstes, vorwiegend im Gesundheits- und Sozialwesen und im Umwelt- und Naturschutz.
Sie bestimmen selbst, wann im Jahr und wo Sie ihren Einsatz leisten:
Suchen Sie auf «E-ZIVI» unter «Einsatz suchen und vereinbaren» einen möglichen Einsatz.
Bewerben Sie sich beim entsprechenden Betrieb.
Kommt es zu einer Einsatzvereinbarung, werden Sie vom zuständigen Regionalzentrum für den Einsatz aufgeboten.
Wenn Sie einen Einsatz nicht oder zu spät vereinbaren, bestimmt das Bundesamt für Zivildienst, wo und wann Sie Ihren Dienst leisten.
Es gibt keine Teilzeit-Einsätze, der Zivildienst kann nur Vollzeit geleistet werden.
Detailfragen besprechen Sie mit dem zuständigen Regionalzentrum.
Zivildienst – Lohnersatz und Sold
Für jeden Diensttag haben Sie Anspruch auf Erwerbsersatz. Die Höhe richtet sich prinzipiell nach Ihrem Einkommen vor dem Zivildienst. Nichterwerbstätige wie Schüler, Studenten oder Arbeitslose haben auch Anrecht auf Erwerbsersatz.
Sie sind erwerbstätig: Dann beträgt die Grundentschädigung 80 % des durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens, wobei ein Mindestbetrag von CHF 69 pro Tag und ein Höchstbetrag von CHF 196 pro Tag festgesetzt sind.
Sie haben die Rekrutenschule nicht absolviert: Dann erhalten Sie während der ersten 124 Zivildiensttage (je nach Truppengattung, zu der Sie im Militär zugeteilt waren, evtl. auch länger) den Mindestbetrag von CHF 69 pro Tag – unabhängig davon, ob Sie vor dem Dienst erwerbstätig waren oder nicht.
Sie haben eigene Kinder oder Pflegekinder: Dann erhalten Sie eine Kinderzulage von CHF 20 pro Kind.
Taschengeld/Sold: Für jeden Diensttag erhalten Sie überdies vom Einsatzbetrieb CHF 6.
Leisten Sie in einem Jahr weniger als 26 Diensttage, bezahlen Sie Wehrpflichtersatz. Dieser wird Ihnen rückerstattet, wenn Sie Ihre Dienstpflicht vollständig erfüllt haben.
Zivildienst – Spesen
Verpflegung und Unterkunft stellt Ihnen Ihr Einsatzbetrieb zur Verfügung. Kann er dies nicht, erhalten Sie eine Entschädigung. Falls Sie besondere Arbeitskleider und Schuhe benötigen, muss der Betrieb sie beschaffen oder die Kosten übernehmen (Max. 60 CHF/Monat oder 240 CHF/Einsatz). Die Kleider des Zivildienstes können Sie kostenlos beziehen.