Das Waffengesetz auch Waffenrecht genannt, regelt den Umgang mit Waffen in der Schweiz: Zum Beispiel welche Gegenstände als Waffen gelten und wer Waffen kaufen darf. Auch welche Bewilligungen es braucht, die Aufbewahrung und den Transport von Waffen. Das Gesetz enthält besondere Bestimmungen für Sammlerinnen und Sammler, Jägerinnen und Jäger sowie Sportschützinnen und Sportschützen.
Als Waffen gelten in der Schweiz unter anderem sämtliche Feuerwaffen, Dolche und weitere Messerarten, gewisse Abwehrsprays sowie Elektroschockgeräte. Auch Druckluft-, CO2-, Imitations-, Schreckschuss- und Softairpistolen gelten als Waffen. Sie sind äusserlich von echten Waffen oft nicht zu unterscheiden, weshalb mit ihnen immer wieder Straftaten begangen werden.
Wenn Sie in der Schweiz eine Waffe kaufen, schenken, erben, mieten oder ausleihen gilt das vor dem Gesetz als «Erwerb».
Als Privatperson eine Waffe erwerben
Als Schweizer Bürgerin oder als Schweizer Bürger dürfen Sie grundsätzlich eine Waffe erwerben, wenn:
Sie mindestens 18 Jahre alt sind;
Sie nicht unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden;
kein Anlass zur Annahme besteht, dass Sie sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden;
Sie keine Einträge im Strafregister haben wegen gewalttätiger oder gemeingefährlicher Handlungen oder wegen wiederholt begangener Verbrechen/Vergehen.
Als ausländische Staatsangehörige eine Waffe erwerben
Wenn Sie keine Niederlassungsbewilligung haben, benötigen Sie für sämtliche Waffen einen Waffenerwerbsschein (Waffenschein).
Angehörige bestimmter Staaten dürfen in der Schweiz grundsätzlich keine Waffen oder Bestandteile von Waffen erwerben.
Das Gesetz teilt die Waffen in drei Kategorien ein: meldepflichtige, bewilligungspflichtige und verbotene Waffen. Je nach Art der Waffe benötigen Sie einen Vertrag, einen Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung.
Art der Waffe | Das benötigen Sie für den Erwerb |
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Meldepflichtige Waffen wie z.B. Handrepetierer für die Jagd, Kaninchentöter, Soft-Air Waffen, Schreckschusspistolen, Paintball-Waffen etc. | · Schriftlicher Vertrag mit Angaben zur Waffe selber, zur Person, die sie erwirbt und zur Person, die sie verkauft, verschenkt oder verleiht. · Nur wenn Sie eine Feuerwaffe verkaufen, müssen Sie den Vertrag innert 30 Tagen an das für die Käuferin oder den Käufer zuständige kantonale Waffenbüro senden. Als ausländische Staatsbürgerin oder Staatsbürger ohne Niederlassungsbewilligung benötigen Sie für sämtliche Waffen und ihre wesentlichen Bestandteile (z.B. der Lauf, das Gehäuse) einen Waffenerwerbsschein. |
Bewilligungspflichtige Waffen wie z.B. Pistolen, Revolver und halbautomatische Gewehre mit kleinem Magazin | · Waffenerwerbsschein: Schicken Sie das entsprechende Gesuch und einer Kopie Ihres Passes oder Ihrer ID an das kantonale Waffenbüro. Im Kanton Zürich sind die Gemeinden für die Ausstellung von Waffenerwerbsscheinen zuständig. Online-Gesuch für den Waffenerwerbsschein
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Verbotene Waffen wie z.B. halbautomatische Feuerwaffen mit grossem Magazin, Maschinengewehre, Elektroschockgeräte, Dolche automatische Messer, Schmetterlingsmesser, Schlagringe | Einige der genannten Waffen dürfen Sportlerinnen und Sportler oder Sammlerinnen und Sammler mit einer Ausnahmebewilligung vom kantonalen Waffenbüro erwerben. |
Wenn Sie eine Waffe in die Schweiz importieren wollen, müssen Sie dazu eine Importbewilligung beim Bundesamt für Polizei (fedpol) beantragen. Je nach gewünschter Waffe benötigen Sie zusätzlich einen Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung. Sie müssen die Waffe bei der Einreise mit der Einfuhrbewilligung an einer Zollstelle anmelden. Der Europäische Waffenpass ist kein Ersatz für eine Importbewilligung.
Waffen für eine Jagdreise oder einen Schiesssportwettbewerb importieren
Wenn Sie als Jägerin oder Jäger, Sportschützin oder Sportschütze, Waffen aus Schengen-Staaten für eine Jagd oder für eine Sportveranstaltung importieren, brauchen Sie keine Importbewilligung. Ihre Waffe muss aber im Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sein und sie müssen eine Einladung für den entsprechenden Anlass vorweisen können. Bei Fragen zum Import von Waffen, wenden Sie sich an die Zentralstelle Waffen bei fedpol.
Was muss ich beachten, wenn ich in einem Onlineshop im Ausland eine Waffe bestelle?
Beachten Sie, dass eine Waffe in einem bestimmten Land legal sein kann, in der Schweiz aber nicht. Bevor Sie eine Waffe in einem ausländischen Onlineshop bestellen, kläre Sie ab, ob Sie eine Bewilligung benötigen. Bedenken Sie dabei auch, dass ein Webshop mit der Endung .ch seinen Sitz nicht unbedingt in der Schweiz hat. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihr kantonales Waffenbüro oder an die Zentralstelle Waffen.
- Keine Ergebnisse
Wenn Sie an öffentlich zugänglichen Orten eine Waffe tragen wollen, brauchen Sie eine Waffentragbewilligung.
«Um Waffen zu transportieren – zum Beispiel als Jägerin auf dem Weg zum Revier oder als Sportschütze auf dem Weg zum Schiessstand – benötigen Sie keine Bewilligung. Beim Transport darf sich keine Munition in der Waffe oder den Magazinen befinden.»
Um sich selbst und ihre Mitmenschen zu schützen, ist es wichtig, dass Sie Ihre Waffe und auch Munition sicher aufbewahren, am Besten in einem abschliessbaren Waffenschrank. Wenn Sie eine Waffe verlieren, sind Sie gesetzlich verpflichtet, dass sofort der Polizei zu melden.
Waffen und Gesetz: Das müssen Sie wissen (Schweizerische Kriminalprävention)
Waffen und Waffengewalt (Schweizerische Kriminalprävention)
Als Privatperson eine Waffe erwerben (Bundesamt für Polizei fedpol)
Häufige Fragen und Antworten zum neuen Waffenrecht (Bundesamt für Polizei fedpol)
Gesuche und Formulare (Bundesamt für Polizei fedpol)
Merkblatt für Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen auf der Webseite des Bundesamtes für Polizei (fedpol)