Männer mit Schweizer Bürgerrecht müssen Militär- oder Zivildienst leisten. Wer militärdiensttauglich ist und einen Gewissenskonflikt hat, kann ein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst stellen. Zivilschutz leistet, wer für den Militärdienst untauglich, für den Zivilschutz (Schutzdienst) aber tauglich ist.
Ob Sie militärdiensttauglich sind, entscheidet sich an der Rekrutierung. Männer und interessierte Frauen werden im Alter von 19 Jahren zur Rekrutierung aufgeboten.
Wenn Sie dem Zivilschutz zugeteilt werden, erhalten Sie vom Kanton einen Termin für die Grundausbildung. Sie dauert 10 bis 19 Tage.
Der Dienst beginnt im Jahr der Grundausbildung. Er dauert insgesamt 14 Jahre oder maximal 245 Diensttage. Sie können höchstens für 66 Tage pro Jahr aufgeboten werden. Sie erhalten das Aufgebot mindestens 6 Wochen vorher. Bei Katastrophen- und Nothilfeeinsätzen gilt diese Vorgabe nicht.
Wenn Sie eine Ausbildung oder einen Wiederholungskurs im Zivilschutz verschieben müssen, reichen Sie spätestens zehn Tage vor dem Einrücken ein schriftliches, begründetes Gesuch ein. Die aufbietende Stelle entscheidet über das Gesuch. Solange es nicht bewilligt ist, müssen Sie einrücken.
Wer Zivilschutz leistet, erhält eine Erwerbsausfallentschädigung. Sie gleicht während der Zeit im Dienst den Lohn aus.
Wer keinen Militärdienst oder Zivildienst leistet, muss Wehrpflichtersatz bezahlen. Auch wenn Sie Zivilschutz leisten, müssen Sie Wehrpflichtersatz bezahlen. Doch mit jedem geleisteten Zivilschutztag wird der geschuldete Betrag um 4 Prozent gekürzt.
Der Zivilschutz steht grundsätzlich allen offen. Folgende Personen können freiwillig Schutzdienst leisten:
Männer, die keinen Zivilschutz mehr leisten müssen,
Männer, die nicht mehr militär- oder zivildienstpflichtig sind,
Frauen mit Schweizer Bürgerrecht ab dem Tag, an dem sie 18 Jahre alt werden,
in der Schweiz niedergelassene Ausländer und Ausländerinnen ab dem Tag, an dem sie 18 Jahre alt werden.