Eine gute Vorbereitung erleichtert das Ausfüllen der Steuererklärung. Es ist ratsam, bereits während des Jahres nötige Unterlagen zu sammeln und vorzubereiten. Dazu gehören:
Für die Angabe von Einkommen und Vermögen:
Lohnausweis(e) (für Arbeitnehmende)
Buchhaltung (für Selbstständige)
Belege für Renten (für Pensionierte u.a.)
Kontoauszüge der Bank oder Post
Belege zu den Wertschriften
Schuldenverzeichnisse und Schuldzinsbescheinigungen
Unterlagen über die Liegenschaftsaufwendungen (Liegenschaftsunterhalt, Abgaben, Hypothekarzinsen usw.), falls Sie eine Liegenschaft besitzen.
Für die Abzüge:
Prämien und Beiträge an Versicherungen (Krankenkasse, Invaliditäts-, Unfall- und Lebensversicherung)
Beiträge an Vorsorgeeinrichtungen (2. und 3. Säule)
die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung (inkl. Umschulung)
freiwillige Zuwendungen (Spenden) an gemeinnützige Institutionen
Heil- und Pflegekosten, die nicht von den Versicherungen abgedeckt sind
den Zweiverdienerabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten
die Fremdbetreuungskosten
Für Wohneigentümer: alle Unterlagen zu Liegenschaftssteuer, Schuldzinsen, Rechnungen für Unterhalts- und Renovationsarbeiten, Betriebs- und Verwaltungskosten usw.
In der Steuererklärung müssen Sie die Einkünfte aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit, aus selbstständiger Erwerbstätigkeit und aus einem allfälligen Nebenerwerb angeben. Für die Mehrheit der Steuerpflichtigen heisst dies: Sie müssen den Betrag des Nettolohns aus dem Lohnausweis ins entsprechende Feld ihrer Steuererklärung eintragen.
Neben dem Verdienst müssen Sie noch andere Einnahmen angeben (z. B. Alimente, Wertschriftenerträge, Geldspielgewinne).
Pensionierte geben ihre Renten aus AHV und beruflicher Vorsorge an.
Umfassende Informationen zur Einkommenssteuer gibt es in den Publikationen der eidgenössischen Steuerverwaltung.
Abzüge machen
Alle Ihre Einkünfte minus die Abzüge ergibt Ihr steuerbares Einkommen. Dieses ist massgebend für die Berechnung der Einkommenssteuer.
Folgende Abzüge sind u.a. möglich:
Aufwendungen: Darunter fallen die unmittelbaren Kosten, welche Sie haben, um Ihren Beruf auszuüben. Für Arbeitnehmende ist dies unter anderem die Fahrt zum Arbeitsort oder die auswärtige Verpflegung. Für Selbstständige können dies die Büromiete oder Abschreibungen auf Fahrzeugen oder Werkzeugen sein.
Allgemeine Abzüge: In beschränktem Umfang können Sie unter anderem private Schuldzinsen, selbst bezahlte Gesundheitskosten oder Ihre Beiträge an eine Lebensversicherung oder in die 3. Säule abziehen. Auch wenn Sie an gemeinnützige Institutionen gespendet oder in eine Weiterbildung investiert haben, können Sie von Ihrem Einkommen Abzüge machen.
Sozialabzüge: Die Sozialabzüge entlasten unter anderem Familien (Kinderabzüge, Abzüge für Drittbetreuung), ältere Personen und Personen mit Behinderungen (Abzüge für AHV- und IV-Rentnerinnen und Rentner).
Was Sie von Ihrem Einkommen genau abziehen können, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Beachten Sie die kantonale Wegleitung, die Sie mit der Steuererklärung erhalten. Die kantonalen Steuerverwaltungen informieren auch online und beantworten Ihre Fragen direkt.
Für die meisten Steuerpflichtigen ist die Einkommenssteuer der grösste Posten der Steuerrechnung. Alle Kantone und Gemeinden erheben aber ergänzend auch die Vermögenssteuer.
In Ihrer Steuererklärung müssen Sie unter anderem folgende Vermögenswerte deklarieren: Liegenschaften, Wertschriften, Bargeld, Kontoguthaben, Lebens- und Rentenversicherungen (Rückkaufswert). Ihren Hausrat müssen Sie nicht deklarieren, die teure Kunstsammlung hingegen schon.
Umfassende Informationen zur Vermögenssteuer gibt es in den Publikationen der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Abzüge machen
Ihr gesamtes Vermögen minus die Abzüge ergibt Ihr steuerbares Vermögen. Dieses ist massgebend für die Berechnung der Vermögenssteuer.
Die Schulden (z. B. Hypothek oder Kleinkredit) können in allen Kantonen vom Vermögen abgezogen werden. Die meisten Kantone gewähren zudem Sozialabzüge und kennen Steuerfreibeträge.
Wieviel Sie von Ihrem Vermögen genau abziehen können, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Beachten Sie die kantonale Wegleitung, die Sie mit der Steuererklärung erhalten. Die kantonalen Steuerverwaltungen informieren auch online oder beantworten Ihre Fragen direkt
Die Eidgenössische Steuerverwaltung publiziert zu den diversen Abzügen auch Übersichten (Bund/Kantone).
In der Regel erhalten Sie Ihre Steuererklärung von der kantonalen Steuerverwaltung und müssen diese auch dort einreichen. In allen Kantonen ist es möglich, die Steuererklärung elektronisch oder direkt online auszufüllen.
Fristerstreckung verlangen
In der Regel haben Sie 30 Tage Zeit, um die Steuererklärung auszufüllen und einzureichen. Die Frist ist auf den Formularen angegeben. Sollte Sie es in der gesetzten Frist nicht schaffen, können Sie - bevor diese abläuft - eine Fristerstreckung beantragen.
Hilfe holen
Wenden Sie sich bei Fragen zur Steuererklärung an Ihre kantonale Steuerverwaltung. Das Online-Informationsangebot ist gross und Sie können auch direkt Kontakt aufnehmen.
Wollen Sie Ihre Steuererklärung von einem professionellen Steuerberater oder einer Steuerberaterin ausfüllen lassen, dann können Sie sich über einen der Branchenverbände (Treuhand Schweiz, ExpertSuisse) informieren.
Ehepaare füllen gemeinsam eine Steuererklärung aus. Die beiden Einkommen werden zusammengezählt und gemeinsam besteuert. Dies gilt auch für Personen in eingetragener Partnerschaft.
Der Bund und die Kantone haben Erleichterungen (Splitting, Verheiratetentarif) eingeführt, damit Ehepaare und Personen in eingetragener Partnerschaft gegenüber Konkubinatspaaren steuerlich weniger benachteiligt sind.
Umfassende Informationen zur Familienbesteuerung gibt es auf der Internetseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Ausländische Personen mit einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) deklarieren ihr Einkommen und Vermögen mit der normalen Steuererklärung. Die anderen ausländischen Arbeitnehmenden unterliegen der Quellensteuer
steuern-easy.ch - mit Hilfe vereinfachter Beispiele das Ausfüllen der Steuererklärung üben, Informationen für junge Steuerpflichtige.
Kantonale Steuerverwaltungen – Informationen, elektronische Steuererklärung, Kontakte
Eidgenössische Steuerverwaltung – Dossiers Steuerinformationen