In der Schweiz müssen alle Leute gegen Unfall versichert sein, aber es gibt verschiedene Konstellationen:
Wenn Sie angestellt sind, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Sie bei einer Unfallversicherung zu versichern. Von Ihrem Lohn wird eine Versicherungsprämie abgezogen. Dies gilt auch für Leute, die zu Hause arbeiten, und Lernende.
Wenn Sie arbeitslos gemeldet sind und Arbeitslosengeld beziehen, sind Sie automatisch bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt Suva versichert. Die Versicherungsprämie wird vom Arbeitslosengeld abgezogen.
Wenn Sie selbstständig erwerbend sind, können Sie selbst eine Unfallversicherung abschliessen.
In allen anderen Fällen sind Sie bei der Unfallversicherung nicht versichert. Das Unfallrisiko wird aber von der obligatorischen Krankenversicherung (Grundversicherung) abgedeckt. Dies gilt zum Beispiel für Hausfrauen, Kinder, Studierende und Rentnerinnen und Rentner. Prüfen Sie Ihre Krankenversicherungspolice.
Es ist nicht immer einfach, zwischen Unfall und Krankheit zu unterscheiden. Die Unfallversicherung kommt nur bei Ereignissen zum Tragen, die das Gesetz als Unfall oder Berufskrankheit definiert. Die Suva zeigt die gesetzlichen Kriterien der voraussichtlichen Deckung im Einzelfall mit konkreten Beispielen auf.
Wenn Ihr Arbeitspensum bei Ihrem Arbeitgeber acht oder mehr Stunden pro Woche beträgt, kommt die Unfallversicherung für Berufsunfälle und Berufskrankheiten wie auch für Nichtberufsunfälle auf, die sich in der Freizeit ereignen.
Wenn Ihr Arbeitspensum bei Ihrem Arbeitgeber weniger als acht Stunden pro Woche beträgt, kommt die Unfallversicherung nur für Berufsunfälle und Berufskrankheiten auf. Ereignet sich ein Unfall auf dem Arbeitsweg, gilt er als Berufsunfall.
Wenn Sie einen Unfall gehabt haben, müssen Sie so rasch wie möglich Ihren Arbeitgeber informieren. Dieser muss den Vorfall unverzüglich der Versicherung melden.
Wenn Sie arbeitslos gemeldet sind, müssen Sie die Regionale Arbeitsvermittlung oder die Suva informieren.
Wenn Sie bei der Krankenkasse gegen Unfall versichert sind, müssen Sie diese informieren. Anschliessend müssen Sie ein Unfallmeldeformular ausfüllen und dieses der zuständigen Versicherung schicken.
Medizinische Kosten
Die Unfallversicherung vergütet medizinische Kosten im Zusammenhang mit dem Unfall. Sie müssen weder Franchise noch Selbstbehalt selber bezahlen. Aber Achtung: Wenn Sie bei der Krankenkasse gegen Unfall versichert sind, dann fallen Franchise und Selbstbehalt an.
Taggeld / Lohnfortzahlung
Wenn Sie wegen des Unfalls arbeitsunfähig sind, haben Sie ab dem dritten Tag nach dem Unfall Anspruch auf ein Taggeld von 80 Prozent Ihres Lohns.
Wenn die Entschädigung der Unfallversicherung weniger beträgt, muss der Arbeitgeber für die Differenz aufkommen. Wenn die Leistungen der Versicherung mindestens 80 Prozent Ihres Lohns betragen, ist Ihr Arbeitgeber nicht verpflichtet, den Lohn weiterhin zu zahlen.
Übernimmt die Unfallversicherung den Fall nicht, erhält die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer über eine bestimmte Zeit hinweg in der Regel den ganzen Lohn. Diese Dauer hängt häufig davon ab, wie lange jemand für seine Firma gearbeitet hat. Schauen Sie im Arbeitsreglement nach, wenn Sie wissen möchten, was in Ihrem Fall gilt.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie arbeiten, obwohl Sie arbeitsunfähig sind, kann die Versicherung verlangen, dass Sie das erhaltene Taggeld zurückzahlen.
Andere Geldleistungen der Unfallversicherung
Die Unfallversicherung sieht verschiedene Geldleistungen vor.
Die Versicherung kann eine Invalidenrente auszahlen, wenn die medizinische Behandlung keine Aussicht mehr auf eine wesentliche Verbesserung des Gesundheitszustands verspricht. Dies gilt aber nur, wenn der Invaliditätsgrad mindestens 10 Prozent beträgt. Diese Rente kann zusätzlich zu einer Invalidenrente der Invalidenversicherung gewährt werden.
Die Versicherung kann eine Integritäts- und/oder Hilflosenentschädigung ausrichten, wenn Sie dauerhaft auf Unterstützung angewesen sind, um Handlungen des täglichen Lebens verrichten zu können.
Stirbt die versicherte Person an den Folgen eines Unfalls, haben die Ehefrau, der Ehemann oder die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner und die Kinder Anspruch auf eine Hinterlassenenrente.
Das Bundesamt für Gesundheit bietet einen Überblick über die Informationen zur Unfallversicherung.
Die Suva informiert Sie über die Unfallversicherung für Arbeitslose.
Mit EasyGov können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von KMU die jährliche Lohndeklaration ihrer Mitarbeitenden an die Suva erstellen und übermitteln. EasyGov.swiss - Der Online-Schalter für Unternehmen.