Die Vaterschaft des Ehemanns der Kindsmutter (vermutete Vaterschaft) kann nur vom Ehemann selber oder vom Kind angefochten werden.
Die Vaterschaft des Mannes, der ein Kind anerkannt hat, kann hingegen von allen betroffenen Personen angefochten werden, das heisst auch von der Mutter des Kindes und des Mannes, der angibt, der leibliche Vater zu sein.
Wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt, um zu erfahren:
welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen
innert welcher Fristen Sie die Vaterschaft anfechten können
an welches Gericht Sie sich wenden müssen.
Der Vaterschaftstest kann ein nützlicher Beweis sein, wenn man vor Gericht eine Vaterschaft anerkennen oder anfechten will. Ein solcher Test ist nur gültig, wenn er unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt wurde. Insbesondere muss er von einem Institut für Rechtsmedizin oder bei einem vom Bund anerkannten Labor durchgeführt werden. (Tests, die im Internet angeboten werden, gelten vor Gericht nicht als Beweis.) Zudem braucht es für einen solchen Test die schriftliche Zustimmung der betroffenen Personen.
Für Auskünfte darüber, wann ein Vaterschaftstest gültig ist, wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt.
Gibt das Gericht der Klage auf Anfechtung der Vaterschaft statt, so endet die Vaterschaft des Mannes, der bis dahin als Vater galt, und dieser hat gegenüber dem Ex-Kind keinerlei Rechte und Pflichten mehr. Trug das Kind seinen Namen, so wird dieser gewechselt, und es bekommt den Namen der Mutter. Das Kind kann ausserdem von einem anderen Mann anerkannt werden.
Für weitere Informationen über die Voraussetzungen, das Verfahren und die Fristen für die Anfechtung einer Vaterschaft wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin.
Vom Bund anerkannte Labors für die Erstellung von DNA-Profilen (Vaterschaftstest)